1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Arbeitszimmer: Lehrer muss selbst zahlen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen : Arbeitszimmer: Lehrer muss selbst zahlen

11.11.2009, 04:55

Hannover ( dpa ). Die Kosten fürs häusliche Arbeitszimmer muss ein Lehrer in jedem Fall aus eigener Tasche zahlen. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen am Montag entschieden. Nach dem Wegfall der steuerlichen Abzugsfähigkeit des privaten Arbeitszimmers hatte ein angestellter Gesamtschullehrer zunächst ein eigenes Arbeitszimmer in der Schule verlangt. Dieses lehnte das Land als Arbeitgeber ebenso ab wie die alternative Übernahme der Kosten für das private Arbeitszimmer des Lehrers in Höhe von 120 Euro monatlich. Zu Recht, entschieden die Richter : Die freie Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zu Hause gehöre eben zum Berufsbild des Lehrers.