1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Keine Kündigung wegen Nebenjob als Verkäufer

Arbeitsrecht Keine Kündigung wegen Nebenjob als Verkäufer

27.11.2009, 04:51

Nürnberg ( rgm ). Wer während des Urlaubs ohne ausdrückliche Erlaubnis seines Arbeitgebers einem Nebenjob auf dem Weihnachtsmarkt nachgeht und dabei erwischt wird, darf deswegen noch lange nicht von der Firma gekündigt werden. Darauf hat jetzt das Landesarbeitsgericht Köln bestanden ( Az. 2 Sa 674 / 09 ).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, verkaufte der Ehemann einer angestellten Bürokauffrau Gipsbilder und Keramikfiguren auf dem Weihnachtsmarkt. Dabei half ihm seine Frau, die dafür regelmäßig den ihr zustehenden Urlaub nutzte. Nachdem der Firmen-Prokurist die Angestellte zufällig bei ihrer Nebentätigkeit beobachtet hatte, kündigte der Unternehmens-Chef das Arbeitsverhältnis. Schließlich widerspreche eine solche ungenehmigte körperliche Arbeitstätigkeit dem gesetzlich vorgeschriebenen Erholungszweck des Jahresurlaubs. Das sahen die Kölner Richter jedoch anders. " Das Bundesurlaubsgesetz untersagt nämlich nicht alle Handlungen, die nicht zur Erholung führen, sondern lediglich eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold. Der geschützte Urlaubszweck liegt vielmehr darin, Freizeit zu haben, in der man nicht dem arbeitgeberseitigen Direktionsrecht unterliegt.