1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Kein Arbeitslosengeld II bei gestückeltem Erbe

Sozialgericht Dortmund : Kein Arbeitslosengeld II bei gestückeltem Erbe

14.10.2009, 04:58

Dortmund ( ddp ). " Hartz IV " -Beziehern droht auch dann der Verlust der staatlichen Leistungen, wenn eine große Erbschaft nach und nach zu bestimmten Gelegenheiten ausgezahlt werden soll. Das entschied das Sozialgericht Dortmund in einem gestern bekanntgewordenen Beschluss.

Im verhandelten Fall ging es um einen 52-jährigen Langzeitarbeitslosen aus Dortmund, dem seine Mutter eine Erbschaft im Wert von rund 240 000 Euro überlassen hatte. In ihrem Testament hatte die Mutter verfügt, dass ihr Sohn in den Genuss des Nachlasses kommen solle, ohne dass ihm öffentliche Zuwendungen verloren gingen. Geldbeträge unter anderem für Geschenke zu Feiertagen, Urlaub, Kleidung, Mitgliedschaften in Vereinen und für gesundheitliche Belange könnten ihm vom Nachlassverwalter ausgezahlt werden, soweit dies nicht zur Anrechnung auf Zuwendungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch führe.

Das JobCenter stellte daraufhin die Zahlung des Arbeitslosengeldes II ein. Das Sozialgericht lehnte es ab, die Behörde zur Weiterzahlung der Unterstützung zu verpflichten. Es sei nicht zulässig, dem Erben sämtliche Annehmlichkeiten wie Hobbys und Reisen aus dem Nachlass zu finanzieren, während für den Lebensunterhalt der Steuerzahler aufkommen solle, hieß es. Anders als in Fällen des sogenannten Behindertentestamentes benötige der gesunde und erwerbsfähige Antragsteller nicht die Fürsorge seiner Mutter, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. ( Az .: S 29 AS 309 / 09 ER )