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Versicherung Beweislast für ausgeübten Job

05.10.2009, 05:01

Frankfurt / Main ( ddp ). Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der zuletzt ausgeübte Beruf entscheidend für die Frage, ob Berufsunfähigkeit vorliegt und der Versicherer zahlen muss. In einem vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verhandelten Fall ging es um einen Mann, der behauptete, er sei vor Eintritt der Invalidität zu 90 Prozent körperlich und zu 10 Prozent kaufmännisch tätig gewesen. Die Versicherung verlangte Beweise. Da der Mann diese nicht vorlegen konnte, verweigerte die Versicherung die Zahlung. Zu Recht. Die Beweislast für das Vorliegen von Berufsunfähigkeit liegt beim Versicherten ( AZ : 7 U 36 / 07 ).