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Am Telefon nach Kosten fragen Notdienste dürfen nicht jeden Preis verlangen

Von Thomas Voigt 13.10.2009, 04:58

Schlüssel verloren, Toilette verstopft, Durchlauferhitzer defekt und das spät am Abend : Einen Notdienst braucht jeder einmal. Wegen der ungewöhnlichen Arbeitszeit ist ein Preiszuschlag normal, Verbraucher müssen sich aber nicht alles bieten lassen.

Düsseldorf ( ddp ). Ein ärgerlicher Notfall : Es ist schon spät am Abend und der Haustürschlüssel ist spurlos verschwunden. Alles Suchen ist vergeblich, am Ende muss ein Schlüsseldienst her. Der Retter in der Not kommt zügig, baut das alte Schloss aus, setzt ein neues ein – und schreibt eine saftige Rechnung über 250 Euro. " Nicht alle Schlüsseldienste sind so teuer, aber manche verlangen sogar noch mehr Geld und nutzen so die Zwangslage ihrer Kunden aus ", warnt Carolin Uhrig, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Zwar sei Notdiensten zuzugestehen, dass sie wegen ihrer ungewöhnlichen Arbeitszeiten auch einen Zuschlag verlangen könnten. " Man muss sich aber längst nicht alles bieten lassen ", sagt die Rechtsexpertin.

Wer unnötige Kosten vermeiden will, sollte sich auch im nächtlichen Notfall ein paar Minuten Zeit nehmen und möglichst einen Dienst suchen, der sich in der Nähe befindet. Das verringert die Kosten für die Anfahrt. " Fragen Sie dann schon am Telefon nach den Kosten für die Türöffnung und vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Festpreis ", rät Carolin Uhrig und empfiehlt zudem, auch die Konkurrenz anzurufen und dort ebenfalls nach dem Preis zu fragen : " Ein seriöses Unternehmen kann zumindest die Fahrt- und Nebenkosten nennen. "

Mitunter mache der angerückte Schlüsseldienst Anstalten, eine nur zugezogene und nicht abgeschlossene Tür aufzubrechen oder das Schloss auszubauen, berichtet die Verbraucherberaterin : " In diesem Fall schicken Sie ihn am besten gleich wieder nach Hause. Denn eine nicht abgeschlossene Tür kann vom Fachmann in der Regel leicht geöffnet werden. Nur in Ausnahmefällen brauchen Sie ein neues Türschloss. " Dem unverrichteter Dinge abrückenden Schlüsseldienst müsse in diesem Fall gar nichts gezahlt werden, da er nicht in der Lage gewesen sei, den Auftrag ordnungsgemäß zu erledigen.

Auch nächtliche Notdienste für Elektroreparaturen treten nach Uhrigs Worten nicht immer verbraucherfreundlich auf. Unzulässig sei etwa nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf die Klausel im " Kleingedruckten ", nach der ein Einsatz auch dann voll berechnet wird, wenn die Störung aus Gründen der Sicherheit nicht oder nur provisorisch behoben werden kann. Carolin Uhrigs dringender Rat : " Führt ein Elektro-Notdienst eine Reparatur nur provisorisch aus, verweigern Sie die Bezahlung und verlangen Sie eine korrekte Ausführung des Reparaturauftrags. "

Außerdem komme es immer wieder vor, dass Elektro-Notdienste die Zwangslage des Kunden durch überzogene Festpreisvereinbarungen ausnutzen. So hatte der Monteur eines solchen Notdienstes vor der Reparatur eines defekten Durchlauferhitzers ein Formular unterschreiben lassen, wonach der Kunde etwa 120 Euro für die Reparatur zahlen sollte. Die Arbeit dauerte dann ganze 30 Minuten. Das Amtsgericht Duisburg urteilte dazu, dass dieser Preis in auffälligem Missverhältnis zu der Leistung stünde. Die Festpreisvereinbarung war damit sittenwidrig und nichtig.

Überhöhte Rechnungen sind nach Erfahrung der Verbraucherjuristin bei Rohrreinigungs-Notdiensten ebenfalls nicht selten. So hatte ein Anbieter am Telefon für die Reparatur einer verstopften Toilette einen Preis von sechs Euro pro laufendem Meter Rohrreinigung veranschlagt. Als der Monteur schließlich da war, nahm er die Klobürste, ließ sich ein Scheuertuch geben – und innerhalb einer Minute war der Abfluss frei. Die Rechnung : etwa 100 Euro. " Dass Rechnungen je nach Lage und Schwierigkeit des Falles unterschiedlich hoch ausfallen können, ist klar ", erläutert Carolin Uhrig. Gleichwohl tauchten gerade bei Rohrreinigungsfirmen immer wieder Beträge auf, mit denen die Firmen vor Gericht sicherlich nicht durchkämen. Beliebte Tricks der Unternehmen sind nach ihren Worten überzogene Nacht- und Notdienstzuschläge, die Berechnung von Spezialgeräten, die nicht eingesetzt wurden oder deren Einsatz nicht notwendig war, und die Doppelberechnung von Einsätzen.

" Gegen 50 Prozent Aufschlag, weil der Notdienst um 23 Uhr kommt, ist grundsätzlich nichts einzuwenden ", erläutert die Juristin. Unzulässig sei aber, wenn auf die Gesamtrechnung, in der auch Kosten für das Fahrzeug, Spezialwerkzeuge oder Ersatzteile enthalten seien, 50 Prozent aufgeschlagen würden : " Der Nachtzuschlag kann sich nur auf den Lohn und die lohnabhängigen Kosten beziehen, die im Stundenverrechnungssatz und in den Wegekosten enthalten sind. "

Skepsis sei auch angebracht, wenn ein Rohrreinigungs-Unternehmen mit einem technisch hochgerüsteten Fahrzeug mit Hochdruckspülgerät und Video-Kamera anrückt. Häufig könne das verstopfte Rohr nämlich mit einfacheren Mitteln – etwa mit Spiralfedern – gesäubert werden. Auf der Rechnung taucht aber trotzdem der Einsatz des Spezialgerätewagens auf. " Sie sollten unbedingt darauf achten, welche Geräte bei Behebung der Rohrverstopfung eingesetzt werden ", empfiehlt Carolin Uhrig. Erscheinen später ganz andere High-Tech-Geräte auf der Rechnung, so sollte man entsprechende Posten nicht zahlen : " Überweisen Sie im Zweifel nur einen Teilbetrag der Rechnung. Das sollten Sie auch dann tun, wenn aufwendige Geräte zwar tatsächlich verwendet wurden, Sie aber den Verdacht haben, dass dies gar nicht notwendig war. " In Zweifelsfällen könne eine Nachfrage bei einem Fachmann der Innung Klarheit schaffen.

Ebenfalls beliebt sei, die Rohrreinigung nach laufenden Metern und zugleich nach geleisteter Arbeitszeit abzurechnen. Dadurch wird nach Uhrigs Angaben die angemessene Vergütung oft weit überschritten. Es könne sogar vorkommen, dass eine Rohrreinigungsfirma in der Rechnung das Doppelte oder Dreifache der tatsächlich gereinigten Rohrmeter angibt. " Schätzen Sie die Länge der Leitungen in Ihrer Wohnung ab und vergleichen Sie Ihr Ergebnis mit den Angaben in der Rechnung ", ermuntert die Rechtsberaterin. In der Regel reiche es bei der Reinigung eines Küchenabflusses aus, das waagerecht bis zur Fallleitung verlaufende Rohr zu reinigen. Bei einer Toilettenreinigung liegt die Ursache der Verstopfung oft schon im Bereich des Siphons, so dass der Handwerker zunächst ohne Abbau der Toilette versuchen muss, diesen zu reinigen.

Fahrtkosten gering halten

Eine beliebte Praxis von Handwerker-Notdiensten ist die Eintragung im örtlichen Branchenfernsprechbuch. Tatsächlich aber ist nur das Büro zur Auftragsannahme im Ort. Der Notdienst selbst rückt aus der Ferne an und verlangt entsprechend höhere Fahrtkosten. " Wer unter der örtlichen Fernsprechnummer den Notdienst anwählt und erreicht, darf auch davon ausgehen, dass sich die Monteure am Ort befi nden ", erklärt dazu die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer einen Notdienst unter seiner örtlichen Vorwahl anruft, brauche auch nur An- und Abfahrtskosten für die Fahrt innerhalb der Ortsgrenzen zu zahlen. ( ddp )