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Volksstimme Telefonforum zur Familienversicherung Nicht nur den Preis, sondern auch die Vertragsbedingungen beachten

16.09.2009, 04:57

Das Thema Familienversicherung stand gestern im Mittelpunkt des Volksstimme-Telefonforums. Die Fragen beantworteten Eckhard Gauger und André Fleischhauer vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sowie Sven Kretzschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Frage : Ich bekam gerade ein Schreiben von meiner Hausratversicherung, die darauf hinwies, dass ich möglicherweise unterversichert bin. Was heißt das ?

Antwort : Das bedeutet, dass Ihre Versicherungssumme unter dem Wert des Hausrates liegt. Im Schadenfall würden Sie nicht den vollen Verlust ersetzt bekommen, sondern müssten Abschläge akzeptieren. Die meisten Versicherer bieten an, gegen einen Pauschalbetrag von beispielsweise 650 Euro pro Quadratmeter auf " Unterversicherung " zu verzichten. Möglicherweise haben Sie einen Altvertrag, den Sie auf die neuen Verhältnisse umstellen sollten.

Frage : Mein Sohn ( 21 ) ist Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Ist er noch über die Privathaftpflicht unserer Familie mitversichert ?

Antwort : Hier sollten Sie mit Ihrer Versicherung sprechen. Hinsichtlich der Privathaftpflicht ist in der Regel eine Weiterversicherung erwachsener Kinder möglich, so lange sie unverheiratet und in der Erstausbildung sind. Ob das für Zeitsoldaten auch zutrifft, kann Ihnen nur die Versicherung sagen. Wenn nicht, sollte er unbedingt eine eigene private Haftpflicht abschließen. Die kostet für Singles je nach Umfang um die 60 bis 80 Euro pro Jahr.

Frage : Meine Zwillinge sind fünf Jahre alt. Brauche ich unbedingt eine Privathaftpflicht für sie ?

Antwort : Für Kinder gilt eine Besonderheit : Bis zum siebten, bei Geschehnissen im fließenden Straßenverkehr bis zum zehnten Lebensjahr, sind sie schuld- also deliktunfähig, sofern Sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Trifft das zu, bekommt der Geschädigte nichts. Um Nachbarschaftsstreitigkeiten aus dem Wege zu gehen, können Sie eine Zusatzklausel für Ihre Privathaftpflicht abschließen, die auch Schadenersatz für deliktunfähige Kinder umfasst.

Frage : Meiner Tochter wurde eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten. Das verwirrt mich insofern, da Sie als Studentin noch gar keinen Beruf hat. Sollte Sie also warten, bis Sie Ihren ersten Job hat ?

Antwort : Nein, gerade junge Leute wie Ihre Tochter sollten so zeitig wie möglich für das Risiko der Berufsunfähigkeit vorsorgen, da Sie in einem solchen Fall keine gesetzlichen Leistungen erwarten können. Der Begriff ist tatsächlich etwas verwirrend. Bei Studenten ist es so, dass sie während des Studiums eine Erwerbsunfähigkeitspolice abschließen, die danach in eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt wird. Es gibt aber auch aktuelle Tarife, wo bereits während des Studiums eine Zuordnung zu einem Beruf erfolgt. Bei der Auswahl des Anbieters sollten Sie nicht nur auf den Preis, sondern zu allererst auf die Vertragsbedingungen achten. Sie sollten die Option enthalten, dass die Versicherungssumme ohne neue Gesundheitsprüfung im Laufe der Jahre erhöht werden kann. Oft ist die Erhöhung an bestimmte Ereignisse gebunden. Das können die Hochzeit, die Geburt eines Kindes, Gehaltserhöhungen oder der Hausbau sein. Achten Sie darauf, dass der Vertrag keine " abstrakte Verweisungsklausel " enthält. Ist diese drin, braucht die Versicherung Ihrer Tochter bei Berufsunfähigkeit keine Rente, sondern beispielsweise nur eine Umschulung für einen völlig anderen Beruf bezahlen.

Frage : Ab Herbst wird mein Sohn studieren. Wir haben verschiedene Versicherungen für alle Familienmitglieder. Gelten die während des Studiums weiter ?

Antwort : In der Regel ja. Da Sie gesetzlich krankenversichert sind, gilt die beitragsfreie Mitversicherung für Ihren Sohn weiter. Und zwar bis zum 25. Lebensjahr. War er beim Bund oder war er Zivi, verlängert sich die Mitversicherung um die Dienstzeit. Erst danach muss er bei der Krankenversicherung der Studenten einen eigenen Beitrag entrichten.

Die wichtigste private Versicherung, die Privathaftpflicht, erstreckt sich in der Regel auch auf den Zeitraum der Erstausbildung, also das Studium. Altersmäßige Grenzen können für Langzeitstudenten gelten, beispielsweise kann die Mitversicherung nach dem 30. Geburtstag zu Ende sein. Schluss mit der elterlichen Police ist übrigens auch, wenn er heiratet. Dann braucht er für seine Familie einen eigenen Vertrag. Die private Unfallversicherung kann während des Studiums ebenfalls problemlos weiterlaufen. Sie müssen der Versicherung nur über den neuen beruflichen Status Ihres Sohnes Bescheid geben. Auch was die Hausratversicherung betrifft, ändert sich nichts, solange Ihr Sohn bei Ihnen wohnt. Zieht er beispielsweise in eine WG, behält den Hauptwohnsitz aber bei Ihnen, gilt die Hausratversicherung auch für das Eigentum in der WG. In der Regel gibt es Obergrenzen, beispielsweise zehn Prozent der Versicherungssumme.

Frage : Ich habe eine Lebensversicherung, die in vier Jahren ausläuft. Aus verschiedenen Gründen kann ich die Beiträge nicht mehr bezahlen. Sollte ich den Vertrag kündigen und mir auszahlen lassen ?

Antwort : Die Kündigung ist die schlechteste Lösung – Sie würden Geld verlieren. Gerade zum Ende der Laufzeit ist unter anderem der Gewinn durch den Zinseszinseffekt nicht zu unterschätzen. Wenn es finanziell nicht ganz dramatisch für Sie ist, sollten Sie Alternativen prüfen, und zwar gemeinsam mit Ihrem Versicherer. Eine Möglichkeit ist die zeitweise Stundung der Beiträge. Die können Sie dann später nachzahlen.

Ist das für Sie nicht machbar, können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen lassen. Zwar verringert sich dadurch die Versicherungssumme etwas, aber das bisher angesammelte Kapital wird bis zum Ende der Laufzeit weiter verzinst.