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Urlauberrechte Hohe Wellen am Strand sind kein Reisemangel

18.08.2009, 05:01

Hannover ( ddp ). Hohe Wellen am Strand einer Seychelleninsel sind nach einem Urteil des Landgerichts Hannover kein Reisemangel. Das Gericht wies die Klage eines Urlaubers gegen den Reiseveranstalter Airtours TUI ab ( Az .: 1 O 209 / 07 ). Der Kläger könne keine Reduzierung des Reisepreises verlangen, selbst wenn die Wellen am Strand der Seychelleninsel wegen schlechten Wetters zu hoch gewesen sein sollten, um zu baden und zu schnorcheln, befanden die Richter.

Der Kläger, seine Frau und seine Tochter waren für insgesamt 27000 Euro zwei Wochen auf die Seychellen gereist. Anschließend verklagte der Mann den Reiseveranstalter TUI auf Rückzahlung von 25 Prozent des Reisepreises, unter anderem weil die Wellen wegen stürmischen Wetters zu hoch zum Baden und Schnorcheln gewesen seien.

Aus den Kataloginformationen zum üblichen Wetter auf den Seychellen ergebe sich kein umfassender Vertrauensschutz für den Kläger, hieß es im Urteil. Auch lasse sich nicht feststellen, dass die Reisezeit grundsätzlich ungeeignet zum Baden und Schnorcheln war. Kein Reisender kann schließlich erwarten, dass ein Reiseveranstalter durch eine allgemeine Klimabeschreibung im Reiseprospekt generell Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen ausschließen kann.