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Kleintierhaltung auf dem Balkon Gut einzäunen und auch an die Nachbarn denken

18.08.2009, 05:01

In der warmen Jahreshälfte gönnt man gern auch den Haustieren frische Luft. Das Gehege auf dem Balkon muss allerdings einige Bedingungen erfüllen, damit sich Vierbeiner oder Vögel dort wohlfühlen. Grundsätzlich eignen sich für den tageweisen oder mehrtägigen Aufenthalt auf dem Balkon Kleintiere bis zur Größe einer Katze.

Von Thomas Voigt

Düsseldorf / Hamburg ( ddp ). " Für Kaninchen ist ein Balkon als Tummelplatz durchaus geeignet ", sagt Detlev Nolte, Sprecher des Industrieverbands Heimtierbedarf in Düsseldorf. Die Tiere sollten aber entweder in einem Käf g bleiben oder das Geländer muss rundum mit einem dichten Gitter umkleidet werden. Sonst könnten die Kaninchen ausbrechen und herunterfallen, warnt Nolte. Als Bodenbelag sei kurzer Kunstrasen empfehlenswert, der aber fest verlegt sein müsse und keine offenen Kanten haben dürfe. " Andernfalls beginnen die Kaninchen daran zu fressen ", erklärt der Verbandssprecher. Artgerecht sind auch die Einrichtung einer Ecke mit Heu als Schlafplatz und einer Sandecke als Toilette. Denn Kaninchen sind nach Noltes Worten aus ihrem natürlichen Bau eine organisierte Raumaufteilung gewohnt. Für Meerschweinchen und Hamster muss das montierte Gitternetz noch feinmaschiger als für die größeren Kaninchen sein. Andere derzeit gefragte Tierarten wie Frettchen oder Degus können gut klettern und bleiben nach Noltes Schilderung daher nur dann dauerhaft auf der Balkonfäche, wenn diese auch nach oben abgeriegelt ist. Wer einen Vogelkäfg auf dem Balkon postiert, braucht dafür eine möglichst windstille Ecke, weil die meisten Vögel keine Zugluft vertragen. Einen Umbau des Balkons zur Voliere empfehlt Nolte zuvor mit dem Vermieter abzustimmen, da dieser Einwände haben könnte.

Wer seine Stubenkatze im Sommer auf dem Balkon einquartieren will, muss dafür ein Katzennetz spannen. " Ein solches Netz sollte bis zu 40 Kilo belastbar sein, um den Sprüngen der Katze standzuhalten ", sagt Detlev Nolte, bezweifelt aber gleichzeitig, dass die Stubenkatze mit ihrer Ausquartierung lange glücklich sein wird : " In der Regel beanspruchen Katzen ihr angestammtes Revier und wollen recht bald in die Wohnung zurück. "

Generell bezeichnet der Fachmann einen vorübergehenden Aufenthalt von Tieren auf dem Balkon als wünschenswert : " Auch Tiere wollen mal etwas anderes sehen als die gewohnten vier Wände. Die frische Luft, die Abwechslung und die günstigeren Luftfeuchtigkeitswerte im Freien tun ihnen gut. "

Beim Heraussetzen und Hereinholen sollte jedoch gewährleistet sein, dass die Temperaturunterschiede möglichst gering sind, damit die Tiere sich nicht erkälten. " Das kann im schlimmsten Fall tödlich enden ", warnt Nolte. Als dauerhafter Ersatz für das Leben in der Wohnung ist der Balkon nach seinen Worten keinesfalls empfehlenswert : " Wer ein Tier hält, sollte es auch bei sich haben wollen, anstatt es auszusperren. " Die Rechtslage für vierbeinige oder gef ügelte Balkonbewohner ist nach Auskunft von Marielle Eif er vom Mieterbund zu Hamburg unkompliziert : " Der Balkon ist Bestandteil der Wohnung, daher sind dort erst einmal alle Tiere zugelassen, die laut Mietvertrag in der Wohnung erlaubt sind. Es empf ehlt sich also, im Vertrag nachzulesen, ob Haustiere generell geduldet werden oder nur Kleintiere gestattet sind. " Ein absolutes Haustierverbot sei rechtswidrig.

Schwierigkeiten könne es geben, wenn von den Balkontieren Belästigungen ausgehen. " Es darf kein Lärm entstehen und es darf nichts herunterfallen ", so die Mieterbund-Sprecherin. " Einen lautstark krächzenden Papagei muss sich kein Nachbar und kein Vermieter gefallen lassen. " Auch die Anzahl der Hausgenossen sollte auf dem Balkon das übliche Maß nicht überschreiten : " Wer dort 50 Meerschweinchen unterbringt, muss sich nicht wundern, wenn er früher oder später Ärger bekommt. " Vor der Montage einer Voliere oder eines Katzennetzes sollte der Tierfreund den Vermieter zu Rate ziehen, rät auch Marielle Elfer : " Eine solche Konstruktion kann als Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes gesehen werden.

Pf ichten und Rechte des Mieters

f Geruchsbelästigungen :

Sollte der Vermieter die Tierhaltung untersagen, weil Nachbarn sich belästigt fühlen, muss er das vor Gericht beweisen können.

f Beschädigungen des Balkons durch die Tierhaltung : Auch hier ist der Vermieter in der Beweispficht. Im Streitfall muss dies sicherlich ein Sachverständiger klären.

f Besichtigung durch den Vermieter : Der Vermieter hat einen Anspruch auf eine Besichtigung des Balkons, wenn sich Nachbarn beschweren.