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Hurrikan "Irma" Reiseveranstalter zeigen sich kulant

Hurrikan "Irma" hat schwere Verwüstungen angerichtet und zieht nun Richtung Florida. Was Urlauber jetzt wissen müssen.

07.09.2017, 23:01

Miami (dpa) l Der katastrophale Hurrikan „Irma“ tobt mit Spitzengeschwindigkeiten von 290 km/h über der Karibik. In der Nacht zum Sonntag wird der Tropensturm voraussichtlich auf Florida treffen. Was Reisende jetzt wissen müssen:

Die Reiseveranstalter sind kulant – und bieten kostenloses Umbuchen und Stornieren von Reisen in Richtung Karibik an. Dabei gelten jedoch unterschiedliche Fristen für verschiedene Regionen.

Bei Thomas Cook gilt das Angebot für die Dominikanische Republik und Kuba für Abreisen bis einschließlich 12. September. Bei Miami und den davon südlich gelegenen Gebieten Floridas ist es der 15. September.

Bei Tui gilt das Angebot für Abreisen bis 10. September für die Dominikanische Republik, Kuba und die Bahamas. Florida-Urlauber können bis einschließlich 12. September kostenfrei umbuchen oder stornieren. Freigeschaltet wurde die Kunden-Hotline 0511/567 8000.

DER Touristik bietet Florida-Gästen bis Abreise am 12. September kostenlose Umbuchungen und Stornierungen an, beim Reiseziel Florida Keys bis 17. September. Für die Dominikanische Republik, Kuba und die Bahamas bis 10. September.

Auch die Airlines reagieren: Bei Lufthansa und ihren Töchtern können Kunden Tickets für Flüge bis 11. September nach Miami, Tampa, Orlando, Havanna, Varadero und Punta Cana kostenlos umbuchen. Das Ticket muss vor oder am 6. September ausgestellt sein, und das neue Reisedatum muss vor oder am 12. Oktober liegen.

Beim Ferienflieger Condor können einzelne Flüge (ohne Veranstalterpaket) in die Karibik laut Webseite bis 10. September kostenlos umgebucht oder auch storniert werden.

Ist die Lage vor Ort besonders dramatisch, können Pauschalurlauber die Reise wegen „erheblicher Schlechtleistung“ kündigen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Dann gibt es den kompletten Reisepreis zurück. Das gilt etwa, wenn ein Urlauber Todesangst haben muss, weil zum Beispiel das Dach des Hotels abgedeckt wurde und das Gebäude überflutet wird. Der Veranstalter muss den Urlauber so schnell wie möglich ausfliegen. In diesem Fall gibt es auch auf jeden Fall Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.

Wenn die Situation nicht so schlimm ist, die Reise aber dennoch beeinträchtigt wird, kann der Pauschalurlauber nachträglich den Reisepreis mindern, so Degott. Die Höhe der Rückzahlung hängt von der Schwere des Mangels ab. Ein Beispiel: Der Urlaub ist zwar trotz des Sturms möglich, aber der im Reisekatalog versprochene schöne Strand ist nicht mehr da oder nicht mehr nutzbar. „Wenn klar ist, dass reiseprägende Erlebnisse ausfallen, kann der Urlauber ohne Stornokosten vom Reisevertrag zurücktreten“, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.