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Krankenkasse Im Ausland gut versichert

Bei Urlaub außerhalb von Deutschland, sollte Vorsorge für einen Notfall getroffen werde, wie eine private Auslandskrankenversicherung.

25.06.2018, 23:01

Düsseldorf/Berlin (dpa) l Endlich raus aus dem Alltag, endlich ab in die Ferne. Doch gerade wenn die Entspannung so richtig um sich greift, machen sich gern auch Wehwehchen bemerkbar. Und beim Wassersport oder auf dem Tennisplatz können Urlauber sich auch verletzen. Für solche Fälle gilt es vorzusorgen. Sonst wird der Urlaub deutlich teurer als geplant.

Gerade erst angekommen, gilt der erste Gedanke vermutlich nicht einer möglichen Krankheit. Aber wer mit Kindern reist, sollte sich gleich nach der Ankunft schlau machen: Wo ist der nächste Arzt, wo das nächste Krankenhaus? In Ferienanlagen und Hotels hilft die Rezeption weiter. Ein medizinischer Notfall trifft einen auf diese Weise nicht ganz unvorbereitet.

Egal, ob der Weg dann zum Arzt oder ins Krankenhaus führt: Das Erste, was dort meist geklärt werden muss, ist die Frage nach der Kostenerstattung. Wer Urlaub in einem EU-Land macht, darf seine Krankenkassenkarte nicht vergessen. Auf der Rückseite enthält sie die European Health Insurance Card (EHIC).

Damit wird ein Urlauber in allen staatlichen Krankenhäusern und Gesundheitszentren kostenlos behandelt. „Die EHIC ist für die unaufschiebbare medizinische Behandlung einer unerwarteten Erkrankung im Ausland gedacht“, erläutert Claudia Widmaier vom GKV-Spitzenverband in Berlin. Für eine Mittelohrentzündung, ein gebrochenes Bein oder eine Grippe etwa.

Die Karte wird auch in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Kroatien und Mazedonien akzeptiert. Aber aufgepasst: „Urlauber haben mit EHIC Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen nach dem Recht des Aufenthaltsstaates“, sagt Widmaier. In manchen Fällen ist das deutlich weniger als in Deutschland.

So werden beispielsweise Medikamente oder Zahnbehandlungen oft nicht bezahlt – der Urlauber muss die Leistung dann vor Ort selbst bezahlen. Am besten lässt er sich eine Rechnung geben und legt sie zu Hause der Kasse vor. Sie prüft dann eine Kostenerstattung. Meist bleiben Versicherte aber ganz oder zum Teil auf den Kosten sitzen.

Auch für Rücktransporte vom Ferienort nach Hause kommen die Kassen nicht auf. Wird der Urlaub außerhalb Europas verbracht, besteht gar kein Versicherungsschutz – es sei denn, Deutschland hat mit dem jeweiligen Land ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Das ist zum Beispiel bei der Türkei oder Tunesien der Fall. Dort kann man sich in öffentlichen Versorgungseinrichtungen behandeln lassen, die aber nicht unbedingt deutschen Standards entsprechen. Eine Behandlung von privaten Ärzten zahlt der Patient in der Regel bar.

Privat Krankenversicherte genießen auf Reisen generell ihren für Deutschland vereinbarten Versicherungsschutz. Auch im Ausland begleichen sie ihre Behandlungsrechnungen selbst und lassen sich die Kosten dann zu Hause erstatten, wie Stephan Caspary vom Verband der Privaten Krankenversicherung erläutert.

Aber egal, ob gesetzlich oder privat krankenversichert: „Es spricht viel dafür, vor einem Urlaub in der Ferne eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen“, sagt der Düsseldorfer Internist Burkhard Rieke. Er ist Präsident der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin. Die seien nicht teuer, die Versicherung übernimmt aber in der Regel sämtliche Kosten, wenn der Urlauber unerwartet krank wird.

Zudem werden Medikamente und auch der Rücktransport nach Hause bezahlt. Vorerkrankungen werden beim Abschluss der privaten Auslandskrankenversicherung jedoch oft ausgeschlossen, sagt Rieke.

Auch für Privatversicherte kann sich der Abschluss der Police lohnen. Sie übernimmt dann zum Beispiel den Eigenanteil, den sogenannten Selbstbehalt. Außerdem sorgt sie dafür, dass Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit nicht gefährdet werden.

Beim Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung sollten Urlauber darauf achten, dass Assistance-Leistungen eingeschlossen sind. Dann hat der Versicherte eine 24-Stunden-Notrufnummer der jeweiligen Versicherung, über die er im Notfall bei der Suche nach einem geeigneten Facharzt oder Krankenhaus im Reiseland Namen und Adressen erfragen kann. Das ist vor allem praktisch, wenn man unterwegs ist oder individuell untergekommen ist.

Die Notrufzentrale des Versicherers erklärt auch gegenüber einem Krankenhaus, dass es für die Kosten zur Behandlung des Touristen aufkommt. In einigen Ländern wird der Patient gar nicht behandelt, wenn keine Kostenübernahme eines Versicherers vorliegt oder der Patient eine beträchtliche Vorauszahlung geleistet hat. „Das kann bei einem zweitägigen Krankenhausaufenthalt etwa in den USA locker ein fünfstelliger Betrag sein“, warnt Rieke.

Am günstigsten ist es natürlich, kleine Beschwerden im Urlaub selbst zu behandeln. „Da Durchfall die Reisekrankheit Nummer eins ist, gehört ein entsprechendes Präparat dagegen unbedingt ins Gepäck“, erklärt Ursula Sellerberg von der Bundesapothekerkammer. Auch Schmerz- und Fiebermittel, etwas gegen Sonnenbrand, Pflaster und Verbände sollten Urlauber dabeihaben. Was darüber hinaus in die Reiseapotheke gehört, hängt vom Urlaubsland und der Art der Reise ab.