1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Kinder vor Kostenexplosion schützen

Smartphones Kinder vor Kostenexplosion schützen

Marion Dittrich von der Verbraucherzentrale in Magdeburg berät Eltern, die angesichts sehr hoher Handy-Rechnungen ihrer Kinder verzweifeln.

Von Kerstin Singer 09.03.2017, 00:01

Magdeburg l Marion Dittrich kann sich nicht erinnern, dass schon einmal Eltern in ihrer Beratung saßen, um sich über den Abschluss eines Handyvertrages für ihr Kind zu informieren. Viel häufiger kommt es hingegen vor, dass verzweifelte Eltern ihre Hilfe suchen, wenn die Handyrechnung ihres Kindes auf einmal kritische Summen erreicht. Dabei lässt sich das in viele Fällen verhindern.

Alter: Pädagogen empfehlen Kinder erst ab dem 9. Lebensjahr mit einem Handy auszustatten, für Smartphones liegt die Empfehlung ab elf Jahren.

Das Gerät: Viele Eltern geben ihr altes Handy oder Smartphone an die Kinder weiter. Dann sollten allerdings Tarif und Einstellungen geändert werden. Eine Alternative sind spezielle Kinderhandys, bei denen zum Beispiel die Tasten mit festen Rufnummern, z.b. für die Eltern oder die Schule, belegt werden können. Je nach Altersstufe haben diese unterschiedlich umfangreiche Benutzermöglichkeiten. „Wenn Sie ein Smartphone kaufen, nehmen Sie nicht das neueste Modell, denn dann ist der Diebstahlrisiko viel höher“, so Dittrich. Die Zugriffsmöglichkeit über Bluetooth sollte auf jeden Fall abgeschaltet werden, damit nicht Fremde mit ihren Geräten auf die Daten des Kindes zugreifen und diese missbrauchen könnten.

Tarife ohne Internet: Als Einstieg reicht ein Handy, mit dem Kinder telefonieren und SMS schicken können. Denn so lange das Gerät keinen Zugriff auf das Internet hat, besteht weniger Gefahr. Einige Anbieter haben spezielle Kindertarife, die allerdings nur auf Nachfrage angeboten werden. Diese sichern zum Beispiel ab, dass Eltern das Kind noch erreichen können, wenn das Guthaben aufgebraucht ist. Manche ermöglichen auch eine Ortung des Kindes, Datenschützer sehen dies jedoch kritisch. Viele Eltern wählen eine Partnerkarte zu ihrem Vertrag für das Kind. Dann ist es besonders wichtig, eine Kostensperre einzurichten. Bei Prepaid-Tarifen sollte deaktiviert werden, dass diese sich automatisch über das Konto wieder aufladen, wenn das Guthaben aufgebraucht ist. Ob Prepaid oder Vertrag – gesperrt werden sollten alle kostenpflichtigen Rufnummern, zum Beispiel 0900-Nummern.

Tarife mit Internet: Soll das Kind ein Smartphone mit Zugang zum Internet bekommen, dann ist eine Flat laut Dittrich sicherer. Bei Anfängern reiche nach ihren Erfahrungen ein Datenvolumen von 500 MB. Prepaid-Tarife seien mit weniger als zehn Euro pro Monat zwar oft günstiger, aber nicht ganz ungefährlich. Dabei bestehe die Gefahr, dass diese auch Verbindung zum Internet aufnähmen, wenn die Flat bereits aufgebraucht sei, dann allerdings zu wesentlich höheren Kosten. „Eltern sollten das im Blick behalten und monatlich das Aufladen kontrollieren“, so die Verbraucherschützerin. Wer das nicht leisten könne, sollte lieber den Zugriff auf mobile Daten sperren und das Gerät so einstellen, dass das Kind nur über WLAN ins Internet gehen könne. Wichtig: Beim Mobilfunkdienstleister sollte eine Drittanbietersperre beantragt werden, um zu verhindern, dass Kinder aus Versehen auf Werbung klicken und dadurch teure Abos abschließen, die über die Telefonrechnung bezahlt werden.

Rechtslage: Verträge laufen immer über die Eltern, so lange die Kinder minderjährig sind. Ob Eltern die hohe Handyrechnung bezahlen müssen, wenn ihr Kind diese ohne ihr Wissen in die Höhe getrieben hat, ist vor den Gerichten strittig. Die Verbraucherzentrale ist der Auffassung, dass Eltern dann nicht mehr in der Pflicht sind, wenn sie alle wichtigen Sicherheitseinstellungen vorgenommen und ihr Kind über die Gefahren im Internet angemessen aufgeklärt haben. Es kann bei internetfähigen Geräten schnell passieren, dass das Kind aus Versehen ein teures Abo abschließt. Eltern sollten grundsätzlich erst einmal widersprechen und sich auf die Minderjährigkeit ihrer Kinder berufen. Besonders gefährlich sieht Dittrich kostenpflichtige Online-Spiele, die bewusst Kinder ansprechen, obwohl sie Minderjährige seien und damit gar nicht Vertragspartner werden könnten. Auch hier sollte Widerspruch eingelegt werden.

Datenschutz: Sobald Kinder über ihr Smartphone Zugang zum Internet bekommen, ist eine ausführliche Aufklärung durch die Eltern unverzichtbar. Soziale Netzwerke können dazu verleiten, ständig Nachrichten zu checken, private Daten oder Bilder preiszugeben. Dadurch kann sich Gefahr erhöhen, Opfer von Mobbing zu werden. Außerdem besteht die reale Möglichkeit, auf nicht jugendfreien Seiten zu landen. Vielen Kindern ist nicht bewusst, dass sie sich strafbar machen, wenn sie Bilder von Internetseiten verwenden, zum Beispiel als ihr eigenes Profilbild. Was viele Kinder nicht wissen: Nicht alles im Internet ist kostenlos, frei verfügbar und legal nutzbar.

Apps: Eltern können über das Betriebssystem des Smartphones einstellen, welche Apps von den Kindern heruntergeladen und installiert werden dürfen. Damit Kinder diese Einstellungen nicht einfach ändern können, lässt sich ein Pin einrichten. Eine gute Anleitung gibt beispielsweise die Internetseite www.internet-abc.de. Das Bundesministerium für Familie bietet die kostenlose App „Meine Startseite“ an. Wenn das Kind innerhalb der App surft, können Eltern sicher sein, dass es nur auf geprüften Kinderseiten oder geeigneten Erwachsenenseiten landet. Empfehlungswert sind auch die Suchmaschinen Blinde Kuh oder Frag Finn.