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Kombitarife Alles aus einer Hand

Internet, Handy, Festnetz und manchmal noch TV - Kombitarife verbinden mehrere Leistungen eines Anbieters.

Von Isabelle Modler 22.04.2016, 23:01

Bremen (dpa) l Wer im Internet nach neuen Handy-Tarifen sucht, stößt schnell auf sogenannte Kombitarife. Dahinter stecken Pakete aus zwei oder mehr Tarifen für Mobilfunk, Festnetz und manchmal auch für den Fernsehempfang. Es gibt sogar Komplettpakete, die sowohl Mobilfunk-Telefonie und -Daten als auch Festnetz-Telefonie und -Internet sowie ein TV-Angebot umfassen. Problematisch dabei: Oft gibt es viel Leistung bei relativ hoher Grundgebühr. Und das lohnt sich nur, wenn der Umfang aller Einzelleistungen auch wirklich benötigt und ausgenutzt wird.

Kombitarife gibt es etwa von O2, Telecolumbus/Primacom, Telekom, Unitymedia, Vodafone oder 1&1, aber auch von Anbietern, die nur regional aktiv sind. Ihre Motive für die Angebote liegen auf der Hand: „Es geht um eine stärkere Kundenbindung und weniger Verwaltungsaufwand für die Unternehmen“, erläutert Gerrit Cegielka von der Verbraucherzentrale Bremen. Aus drei Vertragsnummern wird dann oft eine. Dafür gewährt der Vertragspartner seinen Kombi-Kunden einen Preisnachlass. „Bei Kombi-Verträgen kann man in der Regel mit Vergünstigungen von durchschnittlich 10 Euro pro Monat rechnen“, sagt Falko Hansen vom Telekommunikationsportal „Teltarif.de“.

Ob Kombitarife aber unterm Strich Geld sparen, hängt von der Nutzung ab. Oft ist es günstiger, sich die Tarife einzeln zusammenzustellen, sagt Miriam Rusch-Rodosthenous von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ein Beispiel: „Wer selten telefoniert oder hauptsächlich Gespräche ins Ausland führen möchte, für den wird sich eine reine Flatrate ins deutsche Netz unter Umständen nicht rechnen.“

Nur wer weiß, was er wirklich braucht, kann passende Tarif und günstige Anbieter finden. Einen guten Anhaltspunkt liefern alte Rechnungen, rät Rusch-Rodosthenous. „Der Einzelverbindungsnachweis zeigt, wie viel man telefoniert, wie viele SMS pro Monat man schreibt und wie hoch der monatliche Verbrauch des Datenvolumens ist.“

Natürlich muss man auch prüfen, ob der Wunschanbieter die jeweiligen Leistungen überhaupt am Wohnort erbringen kann. Dazu bieten die meisten Anbieter Abfrageseiten für Stadt und Straße. „So sieht man auf einen Blick, welche Leistungen, welches Datenvolumen und welche Internet-Geschwindigkeit am Wohnort beziehbar sind“, erläutert Thomas Grund, Projektleiter bei der Stiftung Warentest.

Man darf auch nicht vergessen, die Mobilfunknetzabdeckung des jeweiligen Anbieters zu checken. „Sie ist nicht überall gleich gut“, warnt Verbraucherschützer Cegielka. Wer auf einen guten Empfang in einer bestimmten Gegend angewiesen ist, sollte sich die Netzabdeckung vor Vertragsschluss schriftlich zusichern lassen, empfiehlt Grund.

Nach Auffassung von Cegielka sind Kombitarife grundsätzlich nicht schlecht. „Nur wenn die Technik nicht funktioniert, sind unter Umständen mehrere Leistungen betroffen“, warnt er. Laufen Festnetz, Internet und Fernsehen beispielsweise über ein einziges Kabel, können sie gleichzeitig ausfallen. Und wer die Rechnung nicht zahlen kann, gefährdet unter Umständen die gesamte Leistung. „Dann hat man gar keinen der Dienste mehr“, sagt Grund. Bei Einzelverträgen könnten Verbraucher in Notzeiten einzelne Leistungen reduzieren und dafür wichtige Leistungen wie Internet oder Mobiltelefon weiter nutzen.

„Verbraucher sollten sich nicht von Lockangeboten beeindrucken lassen“, warnt zudem Verbraucherschützer Cegielka. Es komme häufiger vor, dass ein beworbener monatlicher Grundpreis nicht für die gesamte Laufzeit von 24 Monaten gilt, sondern etwa nur für 12 Monate. Danach steigen die Kosten auf den für den Tarif normalen Grundpreis an. Es lohnt sich also, die Vertrags- und Geschäftsbedingungen zu studieren.

Wie bei allen Laufzeitverträgen im Telekommunikationsbereich gilt auch bei Kombi-Paketen: „Wer sich lange an einen Vertragspartner bindet, nimmt sich seine Flexibilität“, sagt Verbraucherschützerin Rusch-Rodosthenous. Denn Kündigen und Wechseln ist erst nach Ende der Laufzeit möglich. Bis dahin können sie nicht profitieren, wenn es auf dem Markt günstigere oder attraktivere Angebote gibt.