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Telefonforum Mehr als die Beitragshöhe beachten

Beim Volksstimme-Telefonforum ging es diese Woche rund um das Thema Wechsel von Kfz-Versicherungen.

03.11.2017, 01:00

Wie kann ich die Angebote berechnen und vergleichen, um einen guten und günstigen Versicherer zu finden?
Einen ausführlichen Versicherungsvergleich finden Sie meist in unabhängigen Verbrauchermagazinen oder Sie klicken selbst den Beitragsrechner einiger Versicherer an. Bei der Nutzung kostenloser Vergleichsportale im Internet ist hingegen Vorsicht geboten, da diese Portale im Grunde Vertriebspartner der zu vermittelnden Gesellschaften sind und nicht übergreifend agieren. Auch berücksichtigt kein Portal alle Kfz-Versicherer und oft handelt es sich leistungsseitig um ein sehr „abgespecktes“ Angebot.

Welche Fristen muss ich bei einem Wechsel einhalten?
Bei den meisten Kunden kann ein Wechsel zum 1. Januar erfolgen, wobei die Kündigung dann bis zum 30. November bei dem Versicherer eingegangen sein muss. Eine formlose Kündigung genügt, wobei Unterschrift, Vertragsnummer, Kfz-Kennzeichen, Datum und Termin, zum dem die Kündigung greifen soll, zu nennen sind. Zudem sollte eine Kündigungsbestätigung angefordert werden. Idealerweise wird der Brief per Einschreiben abgeschickt.

Meine Kfz-Versicherung wird teurer. Kann ich kündigen?
Ja. Wenn Ihre Kfz-Versicherung die Tarife anhebt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Diese Sonderkündigung muss spätestens einen Monat nach Erhalt der Mitteilung von der Kfz-Versicherung erfolgen. Wurde die Kostenerhöhung der Versicherung durch den Halter des Fahrzeugs verursacht, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.

Ich dachte immer, dass die Kündigungsfrist der 30. November wäre, meine Versicherung hat das im letzten Jahr nicht akzeptiert, warum?
Die meisten Autoversicherungen gelten jeweils für ein Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Dann ist tatsächlich der 30. November der Kündigungsstichtag, also der Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter vorliegen muss, hier reicht nicht der Poststempel. Einige Versicherer bieten aber auch Versicherungen, die nicht aufs Kalenderjahr bezogen werden, sondern taggenau abgeschlossen werden. Hier muss man sehr genau auf sein individuelles Kündigungsdatum achten, also genau einen Monat vor Ablauf, ansonsten verlängert der Vertrag sich um ein weiteres Jahr.

Was ist ein „Rabattretter“?
Trotz eines gemeldeten Schadenfalls wird der Versicherte in der Schadensfreiheitsrabatt-Klasse nicht zurückgestuft. Der sogenannte „Rabattretter“ war beitragsfrei. Er wurde zwischenzeitlich von den meisten Versicherern durch den „Rabattschutz“ gegen Mehrbeitrag abgelöst. Auch hier führt ein Schaden pro Kalenderjahr in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko nicht zu einer Neueinstufung des Vertrags im Folgejahr. Aber Achtung. Bei einem Versicherungswechsel wird dieser „Rabattschutz“ nicht automatisch übertragen. Dies müssen Sie individuell vereinbaren.

Mir wurde ein Basistarif angeboten. Was ist das?
Hierbei handelt es sich um sehr abgespeckte Tarife, die in der Regel nicht zu empfehlen sind. Bei solchen Tarifen sind oft bestimmte Leistungen, zum Beispiel Marderbiss, Kollisionsschäden mit Tieren oder die Dauer der Neuwertentschädigung bei Totalschäden, nicht oder weniger umfangreich versichert. Häufig werden auch die Fälle der „groben Fahrlässigkeit“ von der Haftung ausgeschlossen.

Zahlt die Versicherung, wenn die Einparkautomatik mein Auto gegen einen Baum setzt?
In diesem Fall tritt die Vollkaskoversicherung, falls vorhanden, ein. Allerdings gehen Parkrempler meist auf menschliche Fehler zurück.

Zahlt die Versicherung auch, wenn man während der Fahrt das Handy nutzt und so einen Unfall verursacht?
Dadurch verursachte Schäden anderer sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Verzichtet der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls, sind auch die eigenen Schäden durch die Vollkasko gedeckt. Maßgeblich sind hier die dem Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen. Neben einem Bußgeld drohen ferner zivilrechtliche Konsequenzen durch den oder die Geschädigten.

Ich bin noch Fahranfänger. Ist es möglich, mein Auto auf meine Eltern anzumelden?
Wenn Ihre Eltern in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft sind, lohnt es sich meist, das Fahrzeug auf Ihren Vater oder Ihre Mutter zuzulassen. Dabei hängt die Einstufung der Schadensfreiheitsklasse davon ab, ob das Fahrzeug als Erstfahrzeug oder weiteres Fahrzeug angemeldet wird. Die schadenfreie Zeit kann später auf Ihren eigenen Vertrag angerechnet werden.

Lohnt sich für mein altes Auto die bisherige Vollkaskoversicherung?
Ein Blechschaden kann schnell in die Tausende gehen. Bei einer Vollkaskoversicherung tragen Sie lediglich Ihre Selbstbeteiligung. Im Einzelfall, und abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt, kann es sogar sein, dass eine Teilkasko teurer ist als die Vollkasko. Lassen Sie sich bitte von Ihrem Versicherer beraten, welcher Tarif für Sie am besten passt.

Unser Auto wurde aufgebrochen. Radio und Handy sind gestohlen worden. Was jetzt?
Bei einem Fahrzeug-Einbruch haftet die Teilkaskoversicherung bei fest am oder im Auto verbauten Teilen. In welchem Umfang die Teilkasko haftet, ist abhängig vom Vertrag. Entwenden Diebe im Auto aufbewahrte Geräte oder Kleidung, kommt es ebenfalls auf die Versicherung und den Vertrag an. Nur wenige Gesellschaften übernehmen auch diese Kosten.

Ich hatte unverschuldet einen Autounfall. Benötige ich ein Schadensgutachten?
Als Geschädigter haben Sie das Recht, ab einer Schadenshöhe von 750 Euro einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dies empfiehlt sich, um die Reparaturkosten neutral zu kalkulieren oder ggfs. Wertminderung oder Restwert zu schätzen. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.

Ich habe gehört, dass es auch Kfz-Gutachten bei vermutetem Versicherungsbetrug gibt. Stimmt das?
Ja. Da durch manipulierte Schadensfälle den Versicherern Kosten in Milliardenhöhe entstehen, werden Plausibilitätsgutachten in Auftrag gegeben und als Grundlage für Gerichtsurteile genommen. Hierzu zähen unter anderem die Gegenüberstellung der Fahrzeuge sowie die Überprüfung von Dokumenten und anderer Fakten.