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Telefonforum Zurück in die Gesetzliche nur bis 55

Jeder Bürger muss in Deutschland krankenversichert sein. Doch was ist unter den jeweiligen Umständen optimal? Eine Fallübersicht.

05.12.2017, 23:01

Als Rentner wurde ich freiwilliges Mitglied meiner gesetzlichen Kasse, weil ich Anfang der 2000er eine Weile nicht versichert war. Nun soll die Zahl der Kinder eine Rolle beim Status der Versicherung spielen. Muss ich die selbst bei meiner Kasse melden?
Ja, da müssen Sie selbst aktiv werden. Mit den Belegen – das können die Geburtsurkunden der Kinder oder die entsprechenden Daten der Rentenversicherung sein – beantragen Sie bei Ihrer Kasse die Überprüfung Ihres Status als freiwilliges Mitglied. Pro Kind werden Ihnen drei Jahre Mitgliedschaft angerechnet. Vielleicht hilft das, die Lücke in der Dauer der Mitgliedschaft zu schließen und Sie kommen in die Krankenversicherung der Rentner (KdVR).

Ich wurde jetzt als Rentnerin als freiwillig gesetzlich versichert eingestuft, weil ich ein paar Jahre über meinen Mann privat versichert war und mir Vorversicherungszeiten fehlen. Kann man die Differenz nicht irgendwie ausgleichen?
Da gibt es keine Möglichkeit. Es gilt, dass man 90 Prozent der zweiten Hälfte des beruflichen Werdegangs gesetzlich krankenversichert sein muss, um einen Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner zu erwerben. Wenn das nach Prüfung bei Ihnen nicht der Fall ist,und auch das Vorhandensein von Kindern nicht ausreicht, um diese Lücke zu schließen, ist nichts zu machen.

Unser Sohn ist jetzt 27 Jahre alt und möchte noch einmal ein neues Studium beginnen. Welche Krankenversicherung kommt für ihn infrage?
Bis zum 30. Lebensjahr kann er in die Krankenversicherung der Studenten. Darüber hinaus muss er sich freiwillig krankenversichern. Das heißt, er muss höhere Beiträge bezahlen. Statt der rund 86 Euro Studentenversicherung verdoppelt sich der Beitrag.

Derzeit zahle ich 600 Euro monatlich Beitrag in meine private Krankenversicherung. Als Rentnerin bekomme ich nur eine ganz kleine Rente. Was kann ich tun, um weniger zu bezahlen?
Wenn Sie schon den Standardtarif haben, ist da nicht mehr viel zu machen. Sie können noch den Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zur Krankenversicherung beantragen. Das sind derzeit 7,3, Prozent vom Bruttobetrag Ihrer Rente. Weiterhin ist zu prüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Wenn ja, dann ist der Basistarif eine Alternative. Der Beitrag dafür kann halbiert werden oder bei weiterer Bedürftigkeit vom Sozialamt voll übernommen werden.

Als ehemaliger Selbständiger und jetziger Rentner sitze ich nun auf sehr hohen Beiträgen meiner privaten Krankenkasse, bei der ich erst mit 52 Jahren versichert worden bin. Ich habe bereits Leistungen abgespeckt und Selbstbehalt erhöht. Was kann man noch tun, um zu sparen?
Sie haben bereits die gängigen Spar-Möglichkeiten ausgeschöpft. Da ist kaum noch etwas zu machen. Leider fällt Ihnen jetzt die falsche Beratung für den Wechsel in die private Krankenversicherung auf die Füße. Sich mit 52 Jahren privat krankenversichern zu lassen, bedeutet, dass Sie keine Zeit hatten, genügend Alterungsrückstellungen aufzubauen. Das lohnt sich nur, wenn man in jungen Jahren diesen Schritt geht: Frauen bis Ende 30, Männer Anfang 40. Und man sollte unbedingt das Geld, was man dann bei Krankenversicherung spart, zurücklegen, um eventuell damit später als Rentner die Beiträge seiner Versicherung absichern zu können.

Meine private Krankenversicherung hat den Beitrag von 876 auf 946 Euro monatlich erhöht. Das wird mir jetzt als 66-jähriger Rentner zu viel. Kann ich in die gesetzliche Kasse zurück oder sonst irgendwie sparen?
Der Weg in die gesetzliche Kasse ist Ihnen aufgrund Ihres Alters jetzt verwehrt. Aber Sie haben Einsparmöglichkeiten innerhalb der privaten Krankenversicherung: Trennen Sie sich von solchen Luxusbausteinen wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer, erhöhen Sie gegebenenfalls Ihren Selbstbehalt oder nehmen Sie innerhalb Ihres Unternehmens einen Tarifwechsel vor. Letzte Variante wäre, dass sie in den Standardtarif gehen. Das geht aber nur, wenn Sie sich beispielsweise bereits vor 2009 versichert haben. Angebote lassen Sie sich am besten direkt von Ihrem Versicherungsunternehmen geben, weil da pekuniäre Vertreterinteressen keine Rolle spielen.

Meine private Versicherung hat in den letzten beiden Jahren den Beitrag um 20 Prozent erhöht. Ich bin jetzt 51 und geschäftsführender Gesellschafter einer Handwerker-GmbH. Wenn die Beitragserhöhungen so weitergehen, würde ich lieber in die Gesetzliche zurück. Aber da steigen die Beiträge ja auch. Ich suche nach einem Plan für die Zukunft.
Um eine solchen Plan ohne jegliches Risiko zu schmieden, müsste man in die Glaskugel schauen können. Richtig ist, dass Sie bis zum 55. Geburtstag in der Lage sind, überhaupt noch in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, wenn Sie kommende Beitragserhöhungen nicht mittragen möchten oder können. Ganz sicher werden auch die Beiträge in der gesetzlichen Kasse nicht im gleichen Maße steigen wie in der privaten. Aber Sie wären dann als Rentner freiwillig versichertes Kassenmitglied, und es würden alle Einkommensarten für die Ermittlung der Beitragshöhe berücksichtigt.

Mein privates Versicherungsunternehmen erhöhte jetzt den Beitrag und gleichzeitig den Selbstbehalt. Dabei wollte ich ja über einen erhöhten Selbstbehalt vom Beitrag runter. Kann das sein?
Ja, die Versicherungsunternehmen haben diese Steuerungsmöglichkeiten. Deshalb muss man generell vorsichtig sein bei einer Erhöhung des Selbstbehaltes, damit sich ein eventuelles Einsparpotenzial nicht ins Gegenteil verkehrt. Und von einem einmal erhöhten Selbstbehalt kommt man in der Regel nicht mehr runter.

Da ich mit meiner gesetzlichen Kasse nicht so ganz zufrieden bin, möchte ich wechseln. Was ist zu beachten?
Ein Kassenwechsel ist grundsätzlich erst nach einer 18-monatigen Mitgliedschaft möglich. Falls Sie bei Ihrer derzeitigen Kasse einen Wahltarif haben, müssen Sie die sogenannte Bindungsfrist – je nach Wahltarif sind es ein Jahr beziehungsweise drei Jahre – beachten. Wenn Sie Ihrer bisherigen Kasse kündigen, beachten Sie bitte die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie der alten Kasse den Mitgliedsbescheid der neuen vorlegen. Erst dann wird die Kündigung auch wirksam.

Ich arbeite als 33-jähriger selbständiger IT-Entwickler und bin gesetzlich versichert. Da ich ziemlich gut verdiene und noch Mieteinnahmen habe, zahle ich bei meiner gesetzlichen Kasse fast 700 Euro Monatsbeitrag. Wenn ich zur privaten Krankenversicherung wechsle, spielen doch beide Einkünfte keine Rolle – oder?
Das stimmt. In der privaten Krankenversicherung spielen Ihre Einkünfte keine Rolle. Entscheidend für den Beitrag sind der versicherte Leistungsumfang, der Gesundheitszustand und das Alter bei Vertragsabschluss sowie die Höhe eines eventuellen Selbstbehaltes.

Bisher arbeite ich als Selbständiger für einen Geschäftspartner und bin privat versichert. Jetzt wurde mir eine Festanstellung von ihm angeboten. Was wird aus meiner privaten Krankenversicherung, wenn ich das Angebot annehme?
Das hängt von Ihrem Bruttogehalt ab. Liegt es über 450 Euro und unter 4800 Euro monatlich, werden Sie gesetzlich pflichtversichert. Ist Ihr Gehalt höher, bleiben Sie entweder privat krankenversichert oder können freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden.

Meine Frau wird demnächst Rentnerin. Bisher ist sie bei mir noch familienversichert. Wie geht es nun weiter?
Wie es weitergeht, hängt von den Gesamteinkünften Ihrer Frau ab. Liegen diese einschließlich der Altersrente unter 425 Euro monatlich, bleibt sie bei Ihnen familienversichert. Sind die Einkünfte höher, ist zu prüfen, ob sie in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner kann oder ob sie sich als freiwilliges Mitglied versichern muss. Genaue Auskünfte gibt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Ich bin als Angestellter freiwillig gesetzlich versichert, zahle den Höchstbeitrag. Da das gesetzliche Krankengeld begrenzt ist, möchte ich eine zusätzliche private Krankengeldversicherung abschließen. Worauf muss ich dabei achten?
Das gesetzliche Krankengeld ist laut Sozialgesetzbuch V tatsächlich limitiert. Es darf maximal 70 Prozent der Bemessungsgrenze ausmachen. Derzeit entspricht das 101,50 Euro pro Tag. Deshalb kann aufgrund Ihres Verdienstes eine Kombination mit einer privaten Krankengeldversicherung sinnvoll sein. Denn hier kann das volle Netto versichert werden. Eine Begrenzung gibt es nicht. Sie können also die Differenz vom gesetzlich Krankengeld bis zum tatsächlichen Netto mit einer privaten Zusatzpolice ausgleichen. Doch bevor Sie sich entscheiden, prüfen Sie bitte, welche Satzungsleistungen oder Wahltarife Ihre Kasse hinsichtlich des Krankengeldes anbietet und wie hoch der Beitrag wird.