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Sicherheit Rauchen am Steuer ist ein vermeidbares Risiko

Für starke Raucher sind lange Fahrten ohne Glimmstängel kaum vorstellbar. Der Griff zur Zigarette kann allerdings gefährlich werden.

19.08.2017, 23:01

Berlin (dpa) l Ohne Freisprechanlage im Auto mit dem Handy zu telefonieren, ist verboten. Bestraft wird auch, wenn man es nur kurz in die Hand nimmt, etwa um auf die Uhr zu sehen. Andere Aktivitäten sind weiterhin erlaubt. Ein beherzter Biss ins Wurstbrot, ein Schluck Wasser gegen den Durst, die Bedienung des Navis oder ein kräftiger Zug an der Zigarette – aber ist es das nicht ähnlich gefährlich wie ein Telefonat?

Gerade das Rauchen am Steuer ist bei Experten umstritten. „Ein grundsätzliches Rauchverbot gibt es in Deutschland nicht“, sagt Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). „Aber es wäre durchaus zu befürworten. Gerade mitfahrende Kinder leiden unter Zigarettenrauch stark.“ Andere Länder haben das bereits erkannt und entsprechende Gesetze erlassen. In Griechenland und Frankreich gibt es etwa ein Rauchverbot im Auto, wenn Kinder unter zwölf Jahren mitfahren. „In Großbritannien gilt das Verbot sogar bei bis zum 18. Lebensjahr.“ Doch nicht nur im Hinblick auf die Spätfolgen bei Mitfahrenden durch das Passivrauchen ist eine Gefahr gegeben, sondern auch dadurch, dass der Fahrer abgelenkt ist. „Besonders gefährlich wird es, wenn er eine Zigarette anzündet und somit den Blick von der Straße abwendet“, sagt Smetanin.

Brandgefährlich: Glut fällt auf den Teppich oder aufs Polster. „Beim Rettungsversuch der Autotextilien hat schon mancher die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren.“ Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift zwar trotzdem. „Der Geschädigte bekommt vollen Schadenersatz und der Verursacher wird nicht in Regress genommen“, sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Gleiches gilt, wenn der Fahrer getrunken oder gegessen hat.

Doch die Kaskoversicherung könne einwenden, dass sich der Fahrer grob fahrlässig verhalten hat. In der Beweispflicht sei aber der Versicherer, nicht der Fahrer. Kann die Fahrlässigkeit belegt werden, bleibt der Fahrer zwar nicht auf dem ganzen Schaden am eigenen Autos sitzen. Aber von 25 bis 75 Prozent, die er selber zahlen muss, sei alles möglich, hängt aber vom Einzelfall ab.

Ein grob fahrlässiges Verhalten kann der Versicherer nicht nur beim Essen, Trinken und Rauchen erkennen, sondern auch bei Handy- und Navinutzung, Bedienung des Autoradios oder Greifen oder Bücken nach Gegenständen. Das Navi kann auch der Beifahrer bedienen. Beim Rauchen ist das dagegen keine Option. Viele starke Raucher können gerade bei langen Fahrten nicht vom Glimmstengel lassen. Hier rät Smetanin: „Lieber öfter eine Pause auf dem Rastplatz einlegen!“ Fahrer könnten zusätzlich oder ersatzweise auf Nikotinpflaster oder -kaugummis zurückgreifen.