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Straßenverkehr Eisessender Fahrer haftet für Unfall mit

Essen während der Autofahrt ist zwar nicht verboten, kann jedoch bei einem Unfall für den Fahrer teuer werden.

31.07.2018, 23:01

München (dpa) l Autofahrer verkneifen es sich besser, am Steuer ein Eis zu schlecken. Das rät der ADAC. Zwar ist es nicht verboten, während der Fahrt etwas zu essen und zu trinken – anders als etwa ein Handy aufzunehmen und in der Hand zu halten.

Doch wenn das Eis etwa schmilzt und tropft und so den Fahrer ablenkt, könne das nach einem dadurch verursachten Unfall zu einer Mithaftung führen.

Weitere Infos zum Autofahren mit Flip Flops oder Ventilatoren am Armaturenbrett.