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Verbraucherrecht Was beim Gebrauchtwagenkauf zu beachten ist

Bei privat vermittelten Gebrauchtwagen müssen Verkäufer nicht für Mängel haft. Anders ist die Regelung bei Händlern.

16.06.2016, 06:05

Berlin (AFP) l Sieben von zehn in Deutschland verkauften Autos sind Gebrauchtwagen. Meist locken dabei niedrigere Preise und ein gegenüber Neuwagen geringerer Wertverlust. Möglich sind aber auch unangenehme Überraschungen.

Wo sollte das Auto gekauft werden?

Beim Kauf gibt es drei Anlaufstellen: Privatverkäufer, Gebrauchtwagen- und Markenhändler. Am beliebtesten sind laut ADAC Privatverkäufer. Die bieten zwar geringere Preise, aber auch weniger Sicherheit. Wichtig zu wissen: Private müssen nicht zwangsläufig für später entdeckte Mängel am Auto haften. Bei professionellen Händlern kostet das Auto in der Regel etwas mehr, dafür gibt es aber auch Garantien. Bei Gebrauchtwagen gilt eine mindestens einjährige „Sachmängelhaftung“ sowie eine halbjährige „Beweislast- umkehr“, bei der Händler die Schadensfreiheit vor Kauf nachträglich nachweisen müssen. Das sollten Profis ohnehin gewährleisten, indem sie das Auto gemeinsam mit dem Interessenten durchchecken. Vorsicht: Garantien gelten laut „Finanztest“ häufig nur für Arbeitskosten und decken Materialschäden nur teilweise ab.

Wie sollte der erste Eindruck sein?

Grundsätzlich gilt: Fotos vom Auto, etwa bei Online-Inseraten, reichen für eine Beurteilung nicht aus. Das Auto sollte selbstverständlich gepflegt wirken, ein frisch poliertes Äußeres sagt aber noch nichts über den Gesamtzustand aus. Es gilt, bei Tageslicht genau hinzuschauen – etwa auf nachlackierte Stellen, die auf Unfälle hinweisen können, oder auf das Reifenprofil. Helfen können dabei beispielsweise ein in Autofragen bewanderter Begleiter oder eine Checkliste, welche Mängel bei bestimmten Modellen häufiger auftreten. Tüv und ADAC bieten eine solche Liste im Internet an.

Wie kann der Gebrauchte genauer überprüft werden?

Unbedingt sollte vor Kauf eine Probefahrt stattfinden. Dabei sollte sich der Motor kalt starten lassen und das Auto auch auf der Autobahn getestet werden. Auch kann eine Werkstatt angesteuert werden, die einen unabhängigen Blick auf den Wagen wirft. Wichtig ist gerade bei Privatverkäufern auch der Eindruck, den der Verhandlungspartner macht. Dieser sollte gut begründen können, warum das Auto verkauft wird, auf Nachfragen eingehen und idealerweise für Reparaturen Belege bereithalten. Da der Kilometerzähler oft manipuliert wird, kann laut „Finanztest“ auch ein Abgleich mit Wartungsabständen im Inspektionsheft oder Ölwechselnachweisen im Motorraum helfen.

Was sollte im Kaufvertrag stehen?

Die etwa im Inserat oder mündlich angepriesenen Eigenschaften sollten auf alle Fälle auch im Kaufvertrag stehen, rät „Finanztest“. Privatverkäufer schließen Garantieansprüche im Vertrag häufig aus, auch das sollte aber vorab geklärt werden. Der Käufer darf Unfallfreiheit voraussetzen –andernfalls muss der Verkäufer es notieren und sollte dabei keine schwammigen Begriffe wie lediglich „Mängel“ benutzen. Hier ist Klartext gefragt. Auch sollte der Verkäufer unbedingt eine Quittung ausstellen und zudem die Versicherungsfrage klären. Generell geht die bisherige Kfz-Versicherung auf den Käufer über, der sie aber binnen vier Wochen kündigen oder beim Ummelden austauschen kann.