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Verkehrssicherheit Sieben Fehler beim Kindersitz

Das Thema Autofahren und Nachwuchs kann ganz schön kompliziert sein - und damit Eltern zu Fehlern verleiten.

Von Stefan Weißenborn 25.11.2016, 23:01

Berlin (dpa) l Eltern wollen für ihre Kinder das Beste. Das gilt auch für Autofahrten. Aber sitzt der Gurt zum Beispiel falsch, ist die Schutzfunktion mitunter stark beeinträchtigt. Sieben Fehler, die Mama und Papa machen können:

Ein Autokindersitz vom Flohmarkt ist womöglich keine gute Idee, wenn er einen Aufkleber mit dem Vermerk „ECE-R44/01“ beziehungsweise „ECE-R44/02“ trägt. Derzeit zugelassen sind Sitze der Fassung „ECE-R44/03“, „ECE-R44/04“ und „ECE-R 129“ (i-Size), erklärt Andreas Ratzek vom ADAC Technik Zentrum. Der alte Sitz vom Flohmarkt wird im Einsatz als Ordnungswidrigkeit gewertet.

„Bei vielen Sitzen kann ich den Gurt nicht richtig führen, wenn ich die Bedienungsanleitung nicht dreimal vor- und rückwärts gelesen habe“, sagt Siegfried Brockmann von der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Die Folge: Manche Eltern geben einfach auf, ohne sich ganz sicher zu sein. Aber: „Wenn der Gurt nicht ordentlich durch die Ösen geführt ist, dann ist der Sitz zu locker“, so der Experte. Bei einem Frontal-unfall bestehe die Gefahr, dass das Kind samt Sitz gegen die Lehne des Vordersitzes prallt. Abhilfe leisten Kindersitze und -schalen mit Isofix-Halterungen, die an Gegenstücken im Auto arretiert werden. Doch die würden allein aufgrund ihres Gewichts ungern gekauft, so Brockmann. Zudem seien sie teurer und nicht mit allen Autos kompatibel.

„Oft wird der Hosenträgergurt nicht auf die Schulterhöhe eingestellt oder sitzt zu locker“, sagt ADAC-Techniker Ratzek. Wird der Sitz mittels Fahrzeuggurt gesichert, werde mitunter vergessen, den Gurt durch die Klemmen am Sitz zu führen. Dann verläuft er womöglich im Halsbereich. Wenn Eltern den Kindern erlauben, den zu hoch eingestellten Schultergurt unter die Achseln zu nehmen, erhöhe das beim Crash das Verletzungsrisiko im Brustkorbbereich. Auch über dicke Jacken geführte Gurte können die Schutzfunktion schmälern. Ungenügenden Halt habe das Kind vor allem, wenn der Beckengurt nicht eng am Körper verlaufe. „Eine straffe Gurtführung ist das A und O“, mahnt Unfallforscher Brockmann.

Es gibt sogenannte semi-universale Sitze, die nicht für alle Fahrzeugtypen geeignet sind. Um herauszufinden, ob ein semi-universaler Sitz zum eigenen Auto passt, muss in einer Typenliste des Kindersitzherstellers nachgesehen werden. Nach Angaben des Herstellers Römer gibt es auch Sitze mit fahrzeugspezifischer Zulassung. Solche Kindersitze werden demnach einem zusätzlichen, fahrzeugspezifischen Crashtest unterzogen.

Bei einem Pullover mag das nicht so schlimm sein, aber einen Kindersitz sollte man niemals zu groß kaufen. „Das Alter darf nur als Richtwert dienen“, rät der Hersteller Maxi-Cosi auf seiner Webseite. Wichtig ist, dass das Kind in den Sitz passt. „Auf die Größe kommt es maßgeblich an bei der optimalen Gurtführung“, fasst Brockmann vom UDV zusammen. Er begrüßt in diesem Zusammenhang die seit 2013 gültige i-Size-Norm, die statt des Gewichts nur noch die Körpergröße als Kategorisierung vorsieht. Allerdings gibt es derzeit noch keine Sitze der Gruppe 2/3 für ältere Kinder, sondern nur Babyschalen und Sitze der Gruppe 1, weiß Andreas Bergmeier, Referatsleiter Kinder und Jugendliche beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Laut Ratzek wechseln viele Eltern zu früh von der Babyschale zum Kindersitz – oft „weil die Beine des Kindes an der Rückenlehne des Fahrzeuges anstehen. Das stört das Kind aber nicht.“ Die Babyschale sollte genutzt werden, „bis der Kopf des Kindes an der oberen Schalenkante angekommen ist“. Der Grund: In der Babyschale fahren die Kleinen entgegen der Fahrtrichtung, und das bietet mehr Schutz. Unfallforscher Brockmann sagt warum: „Bei einem Frontalaufprall kann der Peitscheneffekt vermieden werden, nämlich dass der Kopf nach vorn und wieder zurückgeschleudert wird.“

Im Zusammenhang mit der Babyschale unterlaufen Eltern weitere Fehler. Manchmal versuchen sie, diese irgendwie in Fahrtrichtung anzuschnallen. Ein anderes typisches Versäumnis ist es, den Beifahrerairbag nicht zu deaktivieren, falls das Baby dort mitfährt. Den Experten zufolge kann sich die Schutzfunktion des Luftkissens dann umkehren. Denn bläst er sich bei Unfällen in Sekundenschnelle mit Wucht auf, schleudert er die Babyschale samt dem kleinen Passagier gegen den Sitz.

Kinder bis zwölf Jahre beziehungsweise bis zu einer Körpergröße von 1,50 Metern müssen auf einen Kindersitz. „Größere oder ältere Kinder dürfen ohne Kindersitz angeschnallt werden“, sagt Ratzek. Gut gemeint und rechtlich zulässig, wenn sie den gültigen ECE-Normen entsprechen, sind Sitzerhöhungen in der Gruppe 2/3 für ältere Kinder. Sie zu nutzen, ist laut Bergmeier aber nicht zu empfehlen. Ihnen fehlen die mitwachsende Rückenlehne, eine Kopfstütze.