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Volksstimme-Telefonforum Wer verkaufen oder vermieten will, muss einen Energieausweis vorlegen

18.06.2008, 05:00

Auskunft zum Energieausweis gaben gestern Michael Rink ( Vorstand der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Landesverband Sachsen-Anhalt ) und Thomas Rochel ( Ingenieur und Vertreter Sachsen-Anhalts im Arbeitskreis Energie der Bundesingenieurkammer ) sowie Helmut Friedl ( Referent für Energie ) und Hans-Joachim Döll ( Architekt und Energieberater ) von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Anja Hintze notierte die wichtigsten Fragen und Antworten.

Frage: Wann kommt der gesetzliche Energieausweis für Wohngebäude?

Antwort: Der Energieausweis wird ab 1. Juli 2008 schrittweise verpflichtend. Wer verkaufen oder vermieten will, muss den Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, gilt diese Vorschrift ab dem 1. Juli 2008, für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.

Bis einschließlich 30. September 2008 können sich Eigentümer entweder für einen Bedarfs-odereinenVerbrauchsausweis entscheiden. Danach gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wurde mindestens das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht weiterhin Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

Frage: Was sagt der Energieausweis über ein Gebäude aus?

Antwort: Ähnlich wie das Energieeffi zienzlabel beim Kühlschrank informiert der Energieausweis über die energetische Qualität eines Gebäudes und zeigt, wie viel Energie man fürs Heizen und für die Warmwasserbereitung in dem Gebäude benötigt.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchssausweis?

Antwort: Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweisaussteller den baulichen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Bedarfsausweis keine Rolle.

Grundlage für den Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzen drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig.

Frage: Welche Variante empfehlen Sie?

Antwort: Wir empfehlen den Bedarfsausweis. Er ist zwar in der Regel teurer als der Verbrauchsausweis, dafür bietet er aber einen deutlichen Mehrwert. Der Bedarfsausweis nimmt ein Gebäude genau unter die Lupe und informiert objektiv über die energetische Qualität von Wänden, Fenstern und Heizung. Mit den Modernisierungsempfehlungen bekommt der Eigentümer einen guten Überblick über die wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs. Der Bedarfsausweis bietet eine sehr gute Ausgangsbasis für Modernisierungen.

Frage: Wo findet man einen Aussteller von Energieausweisen?

Antwort: Einen Aussteller findet man zum Beispiel in der Aussteller-Datenbank der Deutschen Energie-Agentur GmbH ( dena ) im Internet unter www.dena-energieausweis.de / expertensuche oder auf der Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) unter www.bafa.de. Auch Architekten-, Ingenieur- und Handwerkskammern leisten Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Aussteller. Bei der Verbraucherzentrale gibt es keine Energieausweise, aber eine Beratung dazu, eine telefonische Terminvereinbarung dafür ist möglich unter ( 09 00 ) 13 63 74 43 ( 14 Cent / Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend ).

Frage: Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Antwort : Der Preis ist gesetzlich nicht geregelt und ist abhängig von den bereitgestellten Unterlagen. Für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises müssen Sie mit zirka 30 Euro rechnen. Der Bedarfsausweis für ein Eigenheim kostet zirka 300 Euro. Legen Sie den Preis vorher mit dem Energieberater vertraglich fest.

Frage: Wie lange gilt der Energieausweis?

Antwort: Der Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellungsdatum.

Frage: Was haben Mieter und Käufer vom Energieausweis?

Antwort : Mit dem Energieausweis können verschiedene Gebäude erstmals im Hinblick auf ihre energetische Qualität miteinander verglichen werden. Das schafft Markttransparenz für Mieter und Käufer. Bisher musste man als Mieter auf die erste Heizkostenabrechnung warten, um zu erfahren, wie viel Energie das neue Heim benötigt. Einem Kaufi nteressenten zeigt der Energieausweis, in welchem energetischen Zustand sich das Gebäude befindet und welche Modernisierungsmaßnahmen eventuell sinnvoll sind.

Frage: Können die Kosten des Energieausweises auf die Mieter umgelegt werden?

Antwort: Nein. Die Kosten für den Energieausweis entstehen nicht laufend und sind damit keine an den Mieter weiter berechenbaren Betriebskosten.

Frage: Hat ein Mieter das Recht auf die Vorlage und Umsetzung von Modernisierungsempfehlungen?

Antwort: Die Modernisierungsempfehlungen sind dem Energieausweis beizufügen und Kauf- und Mietinteressenten entsprechend auf Nachfrage zusammen mit dem Energieausweis vorzulegen. Eine Pflicht zu ihrer Umsetzung besteht für Gebäudeeigentümer allerdings nicht. Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis dienen lediglich der Information.

Frage: Wie komme ich als Eigentümer zum Energieausweis?

Antwort: Eine verbindliche Regelung von Seiten des Gesetzgebers gibt es dafür nicht. Der Eigentümer kann bis auf wenige Ausnahmen frei entscheiden, ob er einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis für sein Gebäude ausstellen lässt und einen geeigneten Energieausweisanbieter am Markt aussuchen. Auch beim Vorgehen hat der Eigentümer freie Hand. Er kann die Gebäudedaten entweder selbst aufnehmen oder den Aussteller damit beauftragen. Bei der Aufnahme der Gebäudedaten durch den Eigentümer ist der Aussteller allerdings verpfl ichtet, die Plausibilität der Angaben zu überprüfen. Mit seiner Unterschrift haftet er für die Richtigkeit der von ihm ermittelten Angaben im Energieausweis. Eine Begehung des Gebäudes durch den Aussteller ist zwar empfehlenswert, vom Gesetzgeber allerdings nicht vorgeschrieben.

Frage: Lassen sich aus dem Energieausweis die anfallenden Energiekosten ablesen?

Antwort: Nein. Im Energieausweis findet man dazu keine konkreten Angaben. Allerdings lassen sich die Energiekosten grob abschätzen. Der Energieausweis zeigt, welche Energieträger im Gebäude zum Einsatz kommen und wie hoch der Energiebedarf des Hauses ( Bedarfsausweis ) beziehungsweise der Energieverbrauch seiner Bewohner ( Verbrauchsausweis ) ist.

Frage: Unser Haus steht unter Denkmalschutz. Benötige ich einen Energieausweis?

Antwort: Sie brauchen keinen Energieausweis.