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Volksstimme-Telefonforum zur neuen Abgeltungssteuer Bei alter Lebensversicherung bleibt Auszahlung auch künftig steuerfrei

12.03.2008, 05:01

Fragen zur Abgeltungssteuer für Kapitalvermögen waren Thema des gestrigen Volksstimme-Telefonforums. Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V ., Angelika Bär vom Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer e. V ., Iris Kocherscheid vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. sowie Eberhard Beer von der Alten Hasen GmbH gaben Auskunft.

Frage : Meine Lebensversicherung wird 2009 ausgezahlt werden. Ist es steuerlich günstiger, sie auf einmal auszahlen zu lassen und von den Zinsen zu leben, oder ist eine monatliche Rente günstiger ?

Antwort : Für alle Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden und eine zwölfjährige Laufzeit haben, gilt altes Recht. Auszahlungen sind steuerfrei, wenn sie mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben. Rentenauszahlungen sind je nach Lebensalter zum Rentenbeginn zu einem geringen Prozentsatz steuerpflichtig. Ob eine Steuer anfällt, hängt von Ihrem weiteren Einkommen ab.

Frage : Worin besteht der Unterschied zwischen der neuen Abgeltungssteuer und dem bisherigen Abzug ?

Antwort : Nach bisherigen Recht leistet der Bürger auf Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag nur eine Vorauszahlung. Mit der neuen Abgeltungssteuer ist man als Steuerpflichtiger seiner Verpfl ichtung nachgekommen. Die Einnahmen müssen nicht mehr im Rahmen der jährlichen Steuererklärung erklärt werden. Wer einen hohen persönlichen Steuersatz hat, wird davon profi tieren. Wer einen niedrigen Steuersatz hat ( 25 Prozent ), sollte jedoch zwecks anteiliger Erstattung eine Steuererklärung abgeben.

Frage : Welche Kapitalanlagen unterliegen der Zinsabschlagsteuer 2008 ?

Antwort : Grundsätzlich werden Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro ( für Verheiratete 1 602 Euro ) mit der Zinsabschlagsteuer abgegolten. Dazu gehören beispielsweise Zinsen, Dividenden aus Wertpapieren, Fest – oder Termingeldern, Aktien und neu ab 2009 auch Gewinne aus Veräußerungsgeschäften.

Frage : Muss ich meine Zinsen in der Steuererklärung 2009 noch angegeben ?

Antwort : Nein, das müssen Sie nicht mehr. Da diese bereits abgegolten sind, ist ein Eintrag in der Steuererklärung nicht mehr notwendig. Die bisherigen Anlagen KAP, SO und AUS werden dann für viele Steuerpfl ichtige entbehrlich. Es empfiehlt sich jedoch in vielen Fällen, diese Einnahmen zu erklären. Das trifft auf Steuerpflichtige mit einem geringeren individuellen Steuersatz von 25 Prozent zu. Viele Rentner könnten so auch noch nach 2009 die vorab einbehaltene Steuer vom Fiskus zurückholen, wenn eine Steuererklärung abgegeben wird.

Frage : Wie erfolgt die Abführung an den Fiskus ?

Antwort : Die Banken übernehmen diese Aufgabe. Die Steuer wird monatlich an das jeweilige Finanzamt, geordnet nach Postleitzahlen abgeführt.

Frage : Gibt es die Nichtveranlagungsbescheinigung ab 2009 auch noch ?

Antwort : Wer Zinsen oder andere Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag, dafür aber nur geringe Einnahmen zum Beispiel aus Renten hat, kann wie bisher eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei seinem Finanzamt beantragen. Die Einkünfte werden dann nicht versteuert. Wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse einschließlich Zinsen erhöht haben, müssen Sie die Bescheinigung zurückgeben und eine Steuerbescheinigung abgeben.

Frage : Stimmt es, dass neben der Abgeltungsteuer auch noch Solidaritätszuschlag erhoben wird ?

Antwort : Ja. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent. Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls noch Kirchensteuer. DamitbeträgtdieSteuerbelastung 28 Prozent.

Frage : Gibt es ab 2009 eine Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Aktienverkäufen mit allen anderen Kapitaleinkünften ?

Antwort : Nein. Ab 2009 ist ein Ausgleich weiterhin nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen möglich. Veräußerungsverluste aus Aktiengeschäften dürfen dann nur noch mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Zinseinnahmen ist nicht möglich.

Frage : Ändert sich nach Einführung der Abgeltungssteuer etwas an den Freistellungsaufträgen ? Und wird die Nichtveranlagungsbescheinigung weiterhin gelten ?

Antwort : Die Abgeltungssteuer ändert nichts an den Freistellungsaufträgen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung bleibt so lange gültig wie die Laufzeit ist.

Frage : Kann man die Kirchensteuer auch weiterhin noch steuerlich gelten machen ?

Antwort : Ja. Dazu müssen Sie dem Kreditinstitut ihre Religionszugehörigkeit und den für sie zutreffenden Kirchensteuersatz mitteilen. Die Bank ermittelt die Kirchensteuer und führt diese über das Bundesamt für Finanzen in Berlin an die Religionsgemeinschaften ab. Wenn kein Antrag bei der Bank gestellt wird, wird von der Bank auch keine Kirchensteuer einbehalten.

Frage : Greift die Abgeltungsteuer für Alt – und Neuverträge ?

Antwort : Die Neuregelung gilt für alle Zinszahlungen und ausgeschüttete Dividenden, die nach dem 31. Dezember 2008 gezahlt werden. Für bestimmte Wertpapiere, Aktien und Zertifikate gelten Ausnahmeregeln.

Frage : Ich habe im März letzten Jahres Zertifi kate erworben. Wird hier die neue Steuer fällig ?

Antwort : In bestimmten Fällen gelten Sonderregeln. Für Zertifi kate ohne Ertrags– oder Kapitalgarantie, die bis zum 14. März 2007 erworben wurden und bis zum 30. Juni 2009 veräußert werden, gilt das alte Recht. Sie sind mit einer einjährigen Haltefrist steuerfrei.

Kursgewinne können steuerfrei kassiert werden, wenn die Spekulationsfrist ( Kauf und Verkauf ) von einem Jahr eingehalten wird.

" Alle Finanzerträge sind prinzipiell steuerpflichtig "

Frage : Ich mache Bonussparen. Man sagte mir bei der Bank, das sei nicht steuerpflichtig. Muss ich dennoch Steuern zahlen ?

Antwort : Prinzipiell sind alle Erträge steuerpfl ichtig. Das gilt unabhänig davon wie sie bezeichnet werden.

Frage : Wo erhalte ich Hilfe bei der Steuererklärung ?

Antwort : Professionelle Hilfe bieten Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine.

Finanzberater, Versicherungsvertreter, Immobilienberater und ähnliche Berufsgruppen sind nicht zur steuerlichen Hilfe befugt.