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Volksstimme-Telefonforum zur Steuererklärung 2007 Kosten der Kinderbetreuung können bis zu 4000 Euro abgesetzt werden

20.02.2008, 04:56

Kann ich die Entfernungspauschale für 2007 vom ersten Kilometer an eintragen ? Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben ? Wie viel kann ich für meine ehrenamtliche Tätigkeit geltend machen ? Diese und weitere Fragen beantworteten gestern am Ratgebertelefon der Volksstimme die Steuerexperten Silvia Götze, Cornelia-Eva Lohse und Ingolf Menzel vom Steuerberaterverband Niedersachsen / Sachsen-Anhalt. Hier eine Auswahl der Fragen und Antworten.

Frage : Bei der Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit gab es ein Hin und Her. Wie soll ich die Kilometer jetzt in der Steuererklärung angeben ?

Antwort : Sie haben Recht, das letzte Wort dazu muss das Bundesverfassungsgericht erst noch sprechen. Sie sollten die Fahrten zur Arbeit daher ab dem ersten Kilometer abrechnen, wobei wie gehabt nur die einfache Wegstrecke gilt. Das Finanzamt wird die Kosten zwar nur ab dem 21. Kilometer berücksichtigen, aber Ihr Steuerbescheid bleibt in diesem Punkt offen. Achten Sie aber darauf, dass die Vorläufi gkeit des Bescheids auch vermerkt ist. Anderenfalls sollten Sie Einspruch erheben.

Sollte Karlsruhe im Sinne der Steuerzahler entscheiden, winkt Ihnen eine automatische Nachzahlung, ohne dass Sie dafür noch etwas tun müssen. Bestätigen die Richter hingegen die gesetzliche Kürzung, dann ändert sich nichts.

Frage : Muss ich von meiner Rente Steuern zahlen ?

Antwort : Das hängt von Ihren Gesamteinkünften und den abzugsfähigen Ausgaben ab. Grundsätzlich wird die gesetzliche Rente jetzt stärker besteuert. Wer 2005 oder davor in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent der Rente versteuern. Dieser Satz steigt für Neurentner jedes Jahr um 2 Prozentpunkte. Sind Sie 2007 in den Ruhestand gegangen, so müssen Sie 54 Prozent versteuern. Ob tatsächlich Steuern zu zahlen sind, lässt sich nur sagen, wenn alle Einkünfte und Ausgaben auf dem Tisch liegen. Wie jeder Steuerzahler haben auch Rentner einen Grundfreibetrag von 7664 Euro im Jahr ( Verheiratete : 15 328 Euro ), bis zu dem überhaupt keine Steuern fällig werden.

Frage : Welche Abzugsbeträge habe ich als Rentner ?

Antwort : Jeder Rentner bekommt den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro im Jahr, kann aber höhere Kosten geltend machen, etwa für einen Rentenberater oder Gewerkschaftsbeiträge. Darüber hinaus lassen sich wie bei allen Steuerzahlern die Einkünfte drücken mit Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen, Spenden oder Kirchensteuer, außergewöhnlichen Belastungen etwa für Krankheitskosten – diese aber nur, wenn ein zumutbarer Eigenanteil überschritten wird.

Frage : Ich habe von einem Altersentlastungsbetrag gehört. Was ist darunter zu verstehen ?

Antwort : Den Altersentlastungsbetrag gibt es nur noch für Rentner, die zu Beginn des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt waren. Er bewirkt, dass weitere Einkünfte wie Arbeitslohn, Zinsen oder Mieterträge geringer besteuert werden. Beispiel : Wer 2006 den 64. Geburtstag gefeiert hat, bekommt ab 2007 einen Entlastungsbetrag von 36, 8 Prozent der Einkünfte, maximal 1748 Euro. Dieser Betrag wird für künftige Rentnerjahrgänge jedoch stufenweise sinken.

Frage : Ich arbeite ehrenamtlich und unentgeltlich als Schiedsamtsleiterin. Kann ich dafür etwas bekommen ?

Antwort : Seit 2007 gibt es für ehrenamtliche Aufwendungen einen Freibetrag von 500 Euro. Wenn Sie aber keine Einnahmen etwa in Form von Entschädigungen haben, können Sie diesen Freibetrag auch nicht in Anspruch nehmen. Er wirkt sich auch nicht steuermindernd auf Ihre anderen Einkünfte aus.

Frage : Ich bin Lehrer und habe in der Schule keinen Arbeitsplatz, um meinen Unterricht vorzubereiten. Stimmt es, dass ich mein Arbeitszimmer zu Hause jetzt gar nicht mehr angeben kann ?

Antwort : Ja, mit dem häuslichen Arbeitszimmer lassen sich ab 2007 nur noch in seltenen Fällen Steuern sparen. Nämlich dann, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und berufl ichen Tätigkeit bildet. Das ist bei einem Lehrer nicht der Fall.

Frage : Ich habe einen Telearbeitsplatz und arbeite zu Hause. Kann ich die Kosten für das Arbeitszimmer absetzen ?

Antwort : Das dürfte bei Ihnen möglich sein, wenn der qualitative Schwerpunkt Ihrer Arbeit zu Hause liegt. Bedingung ist, dass das Arbeitszimmer ein abgetrennter Raum ist, kein Bereich auf der Galerie oder eine Ecke im Wohnzimmer. Außerdem darf es sich nicht um ein Durchgangszimmer handeln. Sie können die anteiligen Kosten für Miete oder Darlehenszinsen sowie Heizung und Strom absetzen.

Frage : Muss jeder eine Steuererklärung abgeben ?

Antwort : Nein, Sie sind dazu als Arbeitnehmer nur verpfl ichtet,

– wenn Sie oder Ihr Ehepartner berufstätig waren und einer nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde,

– wenn Sie von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten haben, der nicht pauschal versteuert wurde, oder

– wenn Sie Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen.

Pflicht ist die Steuererklärung außerdem, wenn Sie 2007 neben dem Gehalt weitere Einkünfte oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld von mehr als 410 Euro ohne Steuerabzug erhalten haben und weiterhin, wenn Sie eine Abfi ndung bekommen haben und der Arbeitgeber davon Steuern nach der Fünftelregelung einbehalten hat. Auch bei einer Scheidung und Wiederverheiratung im selben Jahr ist eine Steuererklärung abzugeben.

Frage : Kann ich Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen ?

Antwort : Das geht nur, wenn keine Erbschaft vorhanden ist.

Frage : Meine Frau fährt zur Kur und muss einen Bademantel und einen Jogginganzug mitbringen. Kann ich die Kosten von der Steuer ansetzen ?

Antwort : Nein, die Kleidungsstücke kann Ihre Frau ja auch nach der Kur noch tragen.

Frage : Stimmt es, dass ich unabhängig von Kindergeld und Kinderfreibetrag noch Betreuungskosten für meine Kinder von der Steuer absetzen kann ?

Antwort : Ja, Sie können für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren zwei Drittel der Betreuungskosten geltend machen, maximal 4000 Euro :

– wenn beide Eltern berufstätig sind als Werbungskosten, ist ein Elternteil selbständig auch als Betriebsausgaben,

– wenn die Eltern oder ein Elternteil in Ausbildung, krank oder behindert ist, als Sonderausgaben und

– für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren ebenfalls als Sonderausgaben, wenn Eltern oder ein Elternteil nicht erwerbstätig sind.

Frage : Bei Übungsleitern soll es einen höheren Steuerfreibetrag geben. Wie hoch ist er ?

Antwort : Er ist 2007 von 1848 auf 2100 Euro erhöht worden. Das heißt, Sie müssen Entschädigungen als Übungsleiter erst versteuern, wenn Sie diese 2100 Euro übersteigen.

Frage : Mein Sohn macht eine Lehre in Niedersachsen und wohnt dort auch die Woche über. Bekommen wir dafür einen Freibetrag ?

Antwort : Eltern erhalten für volljährige, auswärtig untergebrachte Kinder in Berufs- oder Schulausbildung einen jährlichen Freibetrag von 924 Euro. Aber : Er vermindert sich um eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes, wenn diese 1848 Euro im Jahr übersteigen, was bei Lehrlingen schnell der Fall ist. Hier müssen Sie genau rechnen.

Frage : Meine Tochter hat mit dem Studium begonnen und zahlt neben Studiengebühren auch viel Geld für Fahrten, Fachbücher, Kopien. Wie kann sie damit Steuern sparen ?

Antwort : Die Aufwendungen für ein Erststudium werden bis zu 4000 Euro im Jahr als Sonderausgaben anerkannt. Allerdings führt das nur dann zu einer Steuerersparnis, wenn Ihre Tochter auch steuerpfl ichtige Einkünfte hatte. Es ist leider nicht möglich, die Kosten als Werbungskosten ins erste Berufsjahr vorzutragen. Hingegen lassen sich Kosten für Erstausbildungen im Zusammenhang mit einem Ausbildungsverhältnis oder für eine Fortbildung unbegrenzt als Werbungskosten abrechnen, wenn ein Zusammenhang zu künftig erwarteten Einnahmen besteht.

Frage : Kann ich die Kosten für einen Hauskauf geltend machen ?

Antwort : Nein, nicht, wenn sie das Haus nur privat nutzen.

Frage : Kann ich die Reparatur meines Fernsehers von der Steuer absetzen ?

Antwort : Ja, Sie können 20 Prozent der als Arbeitslohn ausgewiesenen Handwerkerleistungen, maximal 600 Euro von der Steuerlast absetzen und dazu weitere 20 Prozent der haushaltsnahen Dienstleistungen, also insgesamt 1200 Euro. Wichtig ist : Sie müssen eine Rechnung und die Banküberweisung vorlegen.

Frage : Ich habe gehört, dass man sich jetzt mit der Steuererklärung mehr Zeit lassen kann.

Antwort : Das stimmt, wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Als Freiwilliger können sie die Erklärung für 2007 jetzt bis Ende 2011 einreichen. Allerdings ist das nicht ratsam, denn Sie geben dem Finanzamt so lange einen zinslosen Kredit. Wer verpflichtet ist, für den gilt nach wie vor der 31. Mai des Folgejahres als Stichtag. Auf Antrag gewährt das Finanz amt in der Regel aber auch eine Fristverlängerung.

Wegen des großen Interesses waren die Telefone ständig belegt, so dass viele Leserinnen und Leser leider nicht durchkamen und auch hier die Antworten auf viele Fragen nicht veröffentlicht werden können. Wir werden daher in den kommenden Tagen und Wochen noch auf weitere Fragen zur Steuererklärung 2007 eingehen.