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Volksstimme-Telefonforum zu Risiken im Urlaub Krankenkassen erstatten nur die in Deutschland üblichen Beträge

30.05.2007, 04:57

Sommerzeit ist Reisezeit. Die schönste Zeit des Jahres lockt wieder mit Sonne, Strand und Meer. Doch wer den Urlaub uneingeschränkt genießen will, sollte sich gut vorbereiten. Die eigene Gesundheit und der Schutz vor Ganoven werden oft vernachlässigt. Die Ärztin Dr. Kerstin Bohse, Anja Ohrstedt ( IKK gesund plus ), Nadine Kernchen ( Lotto Toto GmbH Sachsen-Anhalt / Abteilung Touristik ) und Lothar Schirmer ( Polizeidirektion Magdeburg ) beantworteten gestern die Fragen der Volksstimme-Leser. Hier einige Fragen und Antworten.

Frage : Ich habe eine Reiserücktrittversicherung. Wie muss ich mich verhalten, wenn ich kurz vor der Reise erkranke ?

Antwort : Wer vor Reiseantritt erkrankt, muss umgehend stornieren – denn alle höheren Kosten, die nach Eintritt der Krankheit vom Veranstalter verlangt werden, gehen zu Lasten des Kunden. Das Prinzip der " Hoffnung auf Heilung " ist nicht mitversichert, also nicht abwarten und hoffen, dass sich der Zustand bessert.

Frage : Ich plane eine Schiffsreise und verlasse im Rahmen der Reise auch Europa. Gelten auf Schiffen Sonderregelungen für die Krankenversicherung ? Reicht es, wenn ich die Chipkarte meiner Krankenkasse mitnehme ?

Antwort : Erfahrungsgemäß helfen auf Schiffen die Chipkarten der Krankenkassen nicht weiter. Sollten Sie auf einem Schiff einen Arzt benötigen, müssen Sie die Rechnung bar oder mit Kreditkarte bezahlen. Mit der Rechnung, die Sie dann vom Arzt bekommen gehen Sie nach der Reise zu Ihrer Krankenkasse, die Ihnen dann die Kosten ersetzt, wenn es mit dem jeweiligen Urlaubsland ein entsprechendes Abkommen gibt. Wenn Sie keine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie nur die Summe zurück, die der Kassenarzt in Deutschland vergütet bekommen würde. Der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung ist also auf jeden Fall empfehlenswert. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob die über einen Vertragspartner verfügt, der die private Auslandskrankenversicherung abdeckt.

Vor einer stationären Behandlung sollte die private Auslandskrankenversicherung kontaktiert werden, um eine direkte Kostenübernahme abzuklären. Deshalb immer die Notrufnummer der Versicherung mitführen.

Frage : Ich bin Diabetiker und würde gern in Afrika Urlaub machen. Was muss ich beachten, und bin ich im Notfall über meine Krankenversicherung abgesichert ?

Antwort : Auch hier empfi ehlt sich natürlich der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Im Ernstfall kann nicht nur ein Rücktransport sehr teuer werden. Wenn Sie als Diabetiker Insulin injizieren, achten Sie darauf, vom Arzt ein Attest in Englisch und Deutsch dabeizuhaben. Gleiches gilt auch für die Mitnahme von Medikamenten. Empfehlenswert ist zudem, das Medikament in der Originalpackung mit dem Beipackzettel mitzuführen.

Frage : Muss ich auch für einen Mallorca-Urlaub eine private Auslandskrankenversicherung abschließen ?

Antwort : Auch für den Mallorca-Urlaub ist diese Versicherung empfehlenswert. Besonders in Urlaubszentren geraten Urlauber vermehrt an private Ärzte, die nur privatärztlich abrechnen. Die Rechnung müssen sie in der Regel vor Ort verauslagen. Zuhause bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse das Geld zwar zurück, aber nur den in Deutschland gültigen Kassenanteil. Der fällt geringer aus. Die Rückerstattung erfolgt zudem nur, wenn es mit dem jeweiligen Urlaubsland ein entsprechendes Abkommen gibt. Mit Ägypten und den USA gibt es dieses Abkommen zum Beispiel nicht. Eine private Auslandskrankenversicherung bekommt man schon für einen Jahresbeitrag von zehn bis 15 Euro.

Frage : Ich bin privat krankenversichert, muss ich in diesem Fall auch eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen ?

Antwort : Privatversicherungen handhaben das sehr unterschiedlich. Sie sollten sich vorher informieren, was abgesichert ist. So werden Sie nicht unbedingt auf eigenen Wunsch aus dem Ausland zurücktransportiert.

Frage : In privaten Auslandskrankenversicherung wird zwischen " medizinisch sinnvoll " und " medizinisch notwendig " unterschieden. Worin besteht der Unterschied ?

Antwort : Sie sollten darauf achten, dass zum Beispiel der Rücktransport immer in " medizinisch sinnvollen " Situationen vorgenommen werden kann. Das heißt, Sie können den Zeitpunkt auch selber bestimmen. Bei der Formulierung " medizinisch notwendig " kann es sein, dass der Arzt den Rücktransport verzögert, weil er an einem deutschen Patienten mitunter viel Geld verdient.

Frage : Kann ich den Reiseschutz über die Kreditkarte absichern ?

Antwort : Als Zahlungsmittel sind Kreditkarten auf Reisen hilfreich. Der Reiseversicherungsschutz ist jedoch in den meisten Fällen nicht ausreichend. Denn zumeist umfassen Kreditkarten nur Ausschnittdeckungen, versichern zum Beispiel nur den Rücktransport, enthalten aber keine Reisekrankenversicherung. Informieren Sie sich im Vorfeld unbedingt über den Versicherungsschutz ihrer Kreditkarte. Und prüfen Sie, ob die Versicherung nur für den Karteninhaber gilt, oder ob auch Mitreisende geschützt sind. Die Bedingungen der Kartenanbieter können sich je nach Angebot von Reise zu Reise ändern. Verzichten Sie also keinesfalls auf die professionelle Beratung in Ihrem Reisebüro.

Frage : Welcher Impfschutz ist auf welchen Ferienreisen empfehlenswert ?

Antwort : Eine Pauschalantwort gibt es darauf nicht. Eine geplante Urlaubsreise kann aber als Chance genutzt werden, den eigenen Impfstatus vom Arzt überprüfen zu lassen. Im Idealfall sollte dies drei Monate vor Reiseantritt geschehen, vier Wochen sind ein Muss. Tetanus und Diphtherie sollte man zum Beispiel alle zehn Jahre auffrischen lassen, auch wenn man nicht ins Ausland fährt.

Frage : Was muss ich machen, wenn mir im Ausland etwas gestohlen wird ?

Antwort : Wenn Sie Opfer einer Straftat werden, egal ob Ihnen eine Tasche gestohlen oder in Ihr Hotelzimmer eingebrochen wird, müssen Sie unbedingt zur zuständigen Polizei gehen und Anzeige erstatten. Sie benötigen auf jeden Fall für die Schadensregulierung in Deutschland eine offi zielle Bescheinigung, aus der ersichtlich ist, bei welcher Polizei Sie im Ausland Anzeige erstattet haben. In Deutschland müssen Sie dennoch noch einmal zur Polizei gehen und die Straftat melden. Ohne diese Bescheinigungen wird Ihnen sonst kaum eine Versicherung den Schaden ersetzen. Sollten Sie mit einer Reisegruppe unterwegs sein, ist es auf jeden Fall hilfreich auch die Reiseleitung oder das Reiseunternehmen zu unterrichten.

Frage : Ich habe eine Hausratversicherung, die auch den Diebstahl von Gepäck einschließt. Brauche ich da noch eine Reisegepäck-Versicherung ?

Antwort : Die Hausratversicherung ist kein Ersatz für die Reisegepäckversicherung. Nur eine Reisegepäck-Versicherung bietet speziellen Schutz gegen typische Reiserisiken. Während Ihre Hausratversicherung ausschließlich Schäden ersetzt, die durch Raub oder Einbruchdiebstahl entstehen, sind über die Reisegepäck-Versicherung auch urlaubstypische Risiken wie zum Beispiel der " einfache " Diebstahl oder der so genannte " Trickdiebstahl " versichert.

Sollte Ihnen unbemerkt die Handtasche oder aus Ihrem Hotelzimmer ein Koffer gestohlen werden, dann gilt dies für Ihre Reiseversicherung immer als Schadensfall – nicht aber für Ihre Hausratversicherung. Darüber hinaus deckt die Reisegepäck-Versicherung auch den Diebstahl von Gepäck aus dem Auto ( mit Ausnahme bestimmter Tageszeiten ) – im Gegensatz zur Hausratversicherung.

Frage : Ich plane eine Rumänien-Rundreise. Dort ist die Diebstahlrate und auch der Umsatz von Falschgeld sehr groß. Wie verhalte ich mich am sichersten ?

Antwort : Nehmen Sie möglichst wenig Bargeld mit und bewahren Sie es getrennt und an verschiedenen Orten am Körper auf. Erkundigen Sie sich bei der Bank oder dem Reiseveranstalter, ob die ECKarte akzeptiert wird. Wenn ja, ist das die sicherste Methode, an Geld zu kommen. Aber Vorsicht : An EC-Automaten werden manchmal Vorsatzgeräte angebaut, die die Daten der Karte ablesen. Wenn Ihnen etwas nicht geheuer erscheint, suchen Sie lieber einen anderen Automaten.