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Acht Flughäfen betroffen Flugausfälle wegen Warnstreiks: Was Passagiere wissen müssen

Wieder einmal ist die Geduld der Passagiere gefordert: Warnstreiks der Sicherheitskräfte behindern den Flugverkehr an mehreren deutschen Flughäfen massiv. Was bedeutet das für Betroffene?

10.01.2019, 23:01

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein ganztägiger Warnstreik an großen deutschen Flughäfen durchkreuzt an diesem Dienstag (15. Januar) die Reisepläne von Zehntausenden Passagieren. Weil Fracht und Passagiere nicht vorschriftsmäßig kontrolliert werden, fallen hunderte Flüge aus.

Sowohl am größten deutschen Flughafen Frankfurt/Main als auch an sieben weiteren Airports legt das Sicherheitspersonal - jeweils in unterschiedlichen Zeiträumen - die Arbeit nieder.

Der Flughafenverband ADV warnte: "Das deutsche Flugnetz droht an diesem Tag lahmgelegt zu werden." Nach ADV-Berechnungen werden mindestens 220.000 Passagiere betroffen sein. Allein in Frankfurt haben die Fluggesellschaften nach Angaben des Betreibers Fraport für Dienstag 570 der geplanten 1200 An- und Abflüge gestrichen.

Die Lufthansa sieht sich gezwungen 400 ihrer 640 Verbindungen in Frankfurt abzusagen, außerdem streicht Deutschlands größte Fluggesellschaft in München 100 von dort 630 geplanten Flügen. Was Passagiere wissen müssen:

Wann wird gestreikt?

Beginnen will Verdi den Warnstreiktag um Mitternacht an den Flughäfen Hamburg, Hannover und Bremen. Dort soll das Sicherheitspersonal den ganzen Tag nicht arbeiten. In der Zeit von 2.00 Uhr bis 20.00 Uhr sind am Dienstag dann am Frankfurter Flughafen die etwa 5000 Mitarbeiter, die dort für die Kontrolle von Passagieren und Fracht zuständig sind, zum Warnstreik aufgerufen. Es folgen die Flughäfen in Dresden (3.00-21.00 Uhr), München (3.30-24.00 Uhr), Leipzig/Halle (4.00-18.00 Uhr) und Erfurt (6.00-22.00 Uhr). In München ist die Passagierkontrolle nicht betroffen, sondern nur die Personal- und Warenkontrolle.

Welche Rechte haben betroffene Fluggäste?

Fällt ein Flug streikbedingt aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten - zum Beispiel durch eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Das gilt auch, wenn der Fluggast nicht befördert wird, weil er die Maschine wegen der nicht besetzten Sicherheitskontrolle nicht erreichen kann. In vielen Fällen buchen die Fluggesellschaften Kunden automatisch auf einen späteren Flug um. Bei einigen Fluggesellschaften lässt sich das Ticket für innerdeutsche Flüge online direkt in eine Bahnfahrkarte umwandeln.

Andernfalls sollten Betroffene der Airline am besten schriftlich per Mail eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen. Zwei bis drei Stunden hält der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover als Frist für angemessen. Kommt die Fluggesellschaft dem nicht nach, kann sich der Flugreisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten hinterher der Airline in Rechnung stellen.

Flugreisende sollten sich auf der Webseite des Flughafens oder bei ihrer Airline informieren, ob ihr Flug betroffen ist.

Lufthansa-Passagiere zum Beispiel können für den 15. Januar gebuchte Flüge von Frankfurt aus kostenlos auf ein Datum bis zum 20. Januar umbuchen. Fällt der Flug definitiv aus, werde der Gast automatisch auf einen anderen Flug umgebucht und informiert. Andernfalls können sie den Buchungsstatus auf der Webseite der Airline prüfen.

Gibt es eine Entschädigung bei Flugausfällen?

Wird der Flug vorab annulliert oder ist mehr als fünf Stunden verspätet, können Reisende auch ihr Ticket zurückgeben und erhalten das Geld zurück. Eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung steht Reisenden bei einem Streik des Flughafenpersonals allerdings nicht zu. Denn in diesem Fall handelt es sich laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um höhere Gewalt.

Welche Regeln gelten für Pauschalurlauber?

Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um alternative Beförderung kümmern. Ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden am Ankunftsort können Urlauber den Reisepreis laut Degott nachträglich anteilig mindern. Verkürzt sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich, kann der Gast die Reise auch stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück.

Was sollten betroffene Passagiere jetzt tun?

Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport rät Fluggästen angesichts des für Dienstag angekündigten Warnstreiks zum Umplanen. Fluggäste hätten während des Streiks keine Möglichkeit, ihren Flug zu erreichen. Passagiere sollten daher von einer Anreise zum Flughafen absehen und sich für weitere Informationen frühzeitig an die Airline oder ihren Reiseanbieter wenden. Auch eine besonders frühe Anreise würde nichts bringen: Die Passagierkontrollen in Frankfurt sind in der Regel erst etwa zwei Stunden vor dem um 5.00 Uhr morgens endenden Nachtflugverbot geöffnet. Auch nach Ende des Ausstands sei noch mit Verzögerungen zu rechnen.

Gilt das auch für Umsteigeverbindungen?

Fraport geht davon aus, dass ein Umsteigen im Transferbereich weitgehend möglich sein wird. Allerdings werde es auch hierbei zu Beeinträchtigungen und Verzögerungen kommen.

Warnstreikaufruf Verdi

Warnstreikaufruf DBB

Mitteilung Fraport

Urteil des BGH vom August 2012 (Az.: X ZR 146/11)

Flugplan und Flugstatus bei Lufthansa prüfen