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Hohe Gebühren und mehr Fluggastrecht-Portale kritisch prüfen

Sie setzen die Rechte von Fluggästen durch, wenn die Maschine sich verspätet oder nicht abhebt: Fluggastrecht-Portale. Doch selbstlos kümmern sie sich nicht. Was Reisende wissen müssen.

06.10.2020, 14:16

Kehl (dpa/tmn) - Der Flieger ist überbucht, zu spät oder fällt aus: In solchen Fällen steht Passagieren oft eine Entschädigung zu - abhängig von der Flugstrecke sind bis zu 600 Euro möglich. Voraussetzung ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Wann und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Betroffene müssen ihre Rechte bei den Fluggesellschaften durchsetzen. Im Internet gibt es zahlreiche Portale, die Verbrauchern dabei ihre Unterstützung anbieten.

Doch Vorsicht: Bevor Betroffene den Service nutzen, sollten sie die Geschäftsbedingungen genauer ansehen. Einige Anbieter kassieren einen beachtlichen Teil der Entschädigung als Honorar für ihre Dienste. Und einige der Legal-Tech-Unternehmen arbeiten nicht ganz seriös, warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).

Vor allem diese drei Punkte sollten Flugreisende prüfen:

1. Preise: Zwar werben viele Anbieter damit, dass Betroffene bis zu 600 Euro erhalten können - doch davon gehen meist das Honorar und die Mehrwertsteuer ab.

Tipp: Die volle Entschädigung erhalten Reisende nur, wenn sie sich selbst an die Airline wenden. Online gibt es kostenlose Musterschreiben, sogar in verschiedene Sprachen übersetzt. Und viele Fluggesellschaften stellen auf ihren Webseiten Online-Beschwerde-Formulare zur Verfügung.

2. Rechtslage: Manche Dienstleister nehmen nur Fälle an, die rechtlich eindeutig sind und die sie somit auf jeden Fall gewinnen.

Tipp: Nicht resignieren. Auch wenn ein Portal eine Anfrage ablehnt, kann dem Fluggast das Geld zustehen. Bei rechtlich komplizierten Fällen helfen etwa Schlichtungsstellen. Befindet sich deren Sitz in Deutschland, ist sie für Verbraucher kostenlos.

3. Kündigungsbedingungen: Manche Anbieter verlangen Geld, wenn Betroffene oder auch das Portal selbst den Vertrag kündigen - etwa weil eine erste Prüfung ergeben hat, dass der Fall zu komplex ist.

Tipp: Auf Kündigungsbedingungen sowie Exklusivitätsklauseln achten, wonach der Plattform Geld zusteht, wenn Verbraucher ihre Rechte selbst geltend machen. So lassen sich unnötigen Gebühren vermeiden.

© dpa-infocom, dpa:201006-99-845306/2

EVZ

Schlichtungsstellen in Deutschland

EU-Fluggastrechteverordnung