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Urteil Fluggesellschaft muss Umrechnungskosten ausweisen

Mehr für das Flugticket zahlen müssen, nur weil der Preis in eine andere Währung umgerechnet wurde? Airlines arbeiten oft mit solchen versteckten Gebühren - und scheitern damit vor Gericht.

10.11.2020, 15:14
Klaus-Dietmar Gabbert
Klaus-Dietmar Gabbert dpa-tmn

Berlin (dpa/tmn) - Fluggesellschaften müssen den Preis für ein Ticket aufschlüsseln - und dabei auch Zusatzkosten für eine Umrechnung von britischen Pfund in Euro ausweisen. Das entschied das Landgericht Berlin, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt hatte. Alle Kosten müssen demnach angezeigt werden. Das Urteil vom 1. Oktober 2020 (Az.: 91 O 101/18) ist noch nicht rechtskräftig.

Die Luftverkehrsrichtlinie der EU sieht vor, dass bei einer Buchung stets der Endpreis und die enthaltenen Steuern, Flughafengebühren und sonstigen Entgelte anzugeben sind. Die Fluggesellschaft hatte nach Ansicht des Gerichts dagegen verstoßen, indem sie erst ganz am Ende des Buchungsprozesses den Preis von Pfund in Euro umrechnete - und dabei noch einen Umrechnungsaufschlag berechnete. So seien Zusatzkosten entstanden, ohne dass deutlich darauf hingewiesen wurde.

Gerichte weisen die intransparente Zusammensetzung der Ticketpreise von Fluggesellschaften immer wieder in die Schranken. So hatte kürzlich erst das Kammergericht Berlin (Az.: 23 U 34/16) bekräftigt, dass eine Airline den Preis für das Ticket bereits zu Beginn der Buchung aufschlüsseln muss. Auch hier hatte der vzbv geklagt.

© dpa-infocom, dpa:201110-99-283968/2

Urteil (PDF)

Mitteilung des vzbv