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  7. Insel- und Halligkonferenz: Kurabgabe auch für Tagesgäste

Änderung der Bestimmungen Insel- und Halligkonferenz: Kurabgabe auch für Tagesgäste

Keine gute Nachrichten für Urlauber, die es gern in den Norden zieht: Der Landtag in Schleswig-Holstein hat entschieden, dass nun auch Tagesgäste Kurabgaben leisten müssen.

11.10.2017, 12:15
Auf der Hallig Hooge sollen demnächst Kurabgaben für Tagesgäste anfallen. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
Auf der Hallig Hooge sollen demnächst Kurabgaben für Tagesgäste anfallen. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa dpa

Wyk auf Föhr (dpa) - Die schleswig-holsteinischen Inseln und Halligen wollen künftig eine Kurabgabe von Tagesgästen erheben können. Dazu soll der Landtag das Kommunalabgabengesetz ändern, heißt es in einer Resolution der Insel-und Halligkonferenz.

Demnach soll eine Regel in das Gesetz aufgenommen werden, die es den Gemeinden ermöglicht, in ihren Kurabgabesatzungen auch Verkehrsträger wie Reedereien und der Bahn, zu verpflichten, eine Tageskurabgabe von Ausflüglern einzuziehen und an die Gemeinden abzuführen. Gerade auf den Inseln und Halligen sei der Tagestourismus ein beträchtlicher Kostenfaktor. Auf den Ostfriesischen Inseln wird die Methode, die Reedereien die Kurtaxe einziehen zu lassen, seit längerem angewandt.

Zuvor hatte das "Flensburger Tageblatt" darüber berichtet. Dort kritisierte der Geschäftsführer der Wyker Dampfschiffsreederei (WDR), Axel Meynköhn, die Pläne: "subjektiv würde das als Fahrpreiserhöhung wahrgenommen". Zudem sei es schwer, Touristen von Fahrgästen zu unterscheiden, die beruflich unterwegs seien.

Um dieses Problem weiß auch die Insel-und Halligkonferenz. Anders als auf den Ostfriesischen Inseln sei ein tägliches Pendeln vom Festland auf eine Insel - etwa nach Sylt oder Pellworm - üblich. Von ihren Plänen abrücken will sie dennoch nicht. "Da muss man eine Regelung finden, damit alle zufrieden sind", sagte die Geschäftsführerin der Insel- und Halligkonferenz, Natalie Eckelt, der Deutschen Presse-Agentur.

Resolution