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Sicherheitskontrolle Kontaktlinsenmittel im Handgepäck zählt nicht als Medizin

Für das Handgepäck an Bord gelten strenge Regeln. Vor allem bei Flüssigkeiten. Eine Ausnahme sind flüssige Medikamente. Und da sollten sich Kontaktlinsen-Träger nicht vormachen.

27.03.2017, 04:21
Flüssigkeiten dürfen nur ins Handgepäck, wenn sie in kleinen Behältnissen in einer transparenten Plastiktüte verpackt sind. Foto: Tobias Hase
Flüssigkeiten dürfen nur ins Handgepäck, wenn sie in kleinen Behältnissen in einer transparenten Plastiktüte verpackt sind. Foto: Tobias Hase dpa-tmn

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - In ihrem Handgepäck dürfen Flugpassagiere nicht mehr als insgesamt einen Liter Flüssigkeiten mitnehmen. Davon ausgenommen sind als medizinisch klassifizierte Flüssigkeiten - doch Kontaktlinsenlösung zählt nicht dazu.

Kontaktlinsenmittel unterliege der maximal mitführbaren Menge von 100 Millilitern pro einzelnem Gefäß. Darauf macht der Flughafenbetreiber Fraport in Frankfurt aufmerksam. "Daher gibt es Kontaktlinsenmittel auch in Reisegrößen zu kaufen", erklärt eine Fraport-Sprecherin.

Generell muss der Fluggast Medizin nicht beim zulässigen Gesamtvolumen von einem Liter einrechnen. Das gilt jedoch nur für Arznei, die er während des Fluges benötigt, so Fraport.