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Recht auf Reisen Keine Entschädigung für Flugausfälle bei Streik

Wegen des Verdi-Warnstreiks an vier deutschen Flughäfen müssen sich Fluggäste auf massive Einschränkungen einstellen. Betroffene Fluggästen können ihr Ticket umtauschen.

08.04.2018, 23:01

Berlin (dpa/tmn) - Ein Streik des Bodenpersonals am Flughafen ist laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Fall von höherer Gewalt. Reisenden steht keine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu, wenn ihr Flug streikbedingt ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet.

Das gilt aber nur unter der Bedingung, dass die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um die Folgen des Streiks zu minimieren. Außerdem muss sie eine alternative Beförderung ermöglichen, zum Beispiel durch die Umbuchung auf einen anderen Flug. Fällt ein Flug definitiv aus oder ergibt sich eine Verspätung von mehr als fünf Stunden, kann der Kunde auch sein Ticket zurückgeben und bekommt sein Geld zurück.

Flugreisende müssen sich an diesem Dienstag (10. April) auf Flugausfälle und lange Wartezeiten einstellen. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi bestreikt im Tarifstreit um die Bezahlung im öffentlichen Dienst die Flughäfen in Frankfurt/Main, München, Köln und Bremen. Bei Lufthansa sollen nach Angaben der Airline statt 1600 nur rund 800 Flüge an den Airports Frankfurt, München, Köln und Bremen stattfinden. Auch in Hannover werden voraussichtlich neun Verbindungen betroffen sein, sagte ein Sprecher des Flughafens.