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Touristensteuer auf Mallorca: Was Urlauber wissen müssen

Auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln wird vom 1. Juli an eine Touristenabgabe fällig. Das hat das Regionalparlament in Palma beschlossen. Was bedeutet das für Urlauber?

23.03.2016, 13:15

Madrid (dpa/tmn) - Ab Juli wird es auf den Balearen teurer: Das Regionalparlament der Inselgruppe hat die Einführung einer Touristenabgabe beschlossen. Ab 1. Juli wird sie auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera erhoben. Was das bedeteutet: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wie hoch ist die Abgabe im Detail?

Die Höhe ist nach der Art der Unterkunft gestaffelt. Der Höchstsatz von 2 Euro pro Nacht und pro Person wird in Fünf-Sterne- und Vier-Sterne-Plus-Hotels sowie in Appartements der 4-Schlüssel-Kategorie erhoben. Am unteren Ende der Liste stehen die Pensionen, Campingplätze, Herbergen und Berghütten mit je 0,50 Euro. Diese Sätze gelten für die Hochsaison von Anfang Mai bis Ende Oktober. In der Nebensaison von Anfang November bis Ende April reduzieren sich die Beträge auf jeweils die Hälfte. Das heißt: Den Mindestsatz von 0,25 Euro pro Nacht müssen Urlauber zahlen, die in der Nebensaison in Pensionen, Herbergen, Berghütten oder auf Campingplätzen untergebracht sind.

Wie sieht es mit privat vermieteten Objekten aus?

In privaten Wohnungen und Häusern, die an Touristen vermietet werden, müssen die Urlauber eine Abgabe von 1 Euro pro Nacht in der Hochsaison und von 0,50 Euro in der Nebensaison zahlen. Kritiker weisen allerdings darauf hin, dass sich diese Privatunterkünfte rechtlich zum Teil in einer Grauzone bewegen - die Eintreibung der Gelder dürfte sich hier schwierig gestalten.

Wie sind Kreuzfahrttouristen von der Abgabe betroffen?

Auch sie müssen die Abgabe zahlen. Pro Nacht beträgt diese für die Kreuzfahrtpassagiere 1 Euro in der Hoch- und 0,50 Euro in der Nebensaison.

Wer zahlt das Geld?

Die Abgabe zahlt im Prinzip der Urlauber an den Hotelbetreiber oder den Vermieter der Privatwohnung. Diese müssen das Geld an das Finanzamt abführen. Die Zahlung erfolgt laut Gesetz zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Aufenthalts. Wie die Hotelbetreiber dies konkret handhaben, dürfte weitgehend ihnen selbst überlassen bleiben. Die genauen Details zur Anwendung des Gesetzes müssen noch beschlossen werden.

Wird die Abgabe beim Pauschalurlaub gleich in den Preis einberechnet?

Ob die Veranstalter die Abgabe bei Pauschalurlauben übernehmen, weiß man beim Deutschen Reiseverband (DRV) noch nicht. Der DRV kritisiert die Einführung der Steuer, weil die Balearen dadurch teurer werden und Urlauber mit kleinem Budget - etwa Familien - sich so eventuell für preiswertere Ziele entscheiden werden.

Gesetzestext (katalanisch)