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Spanien Unklarheit um Testpflicht für Kanaren-Urlauber

Verwirrung rund um die Einreisebestimmungen für die Kanaren: Laut der Inselregierung braucht es nur noch einen Antigen-Schnelltest. Das spanische Fremdenverkehrsamt widerspricht.

09.12.2020, 23:01
Manuel Meyer
Manuel Meyer dpa-tmn

Las Palmas (dpa/tmn) - Welchen Corona-Test müssen Urlauber bei der Einreise auf den Kanarischen Inseln vorlegen? Das bleibt vorerst weiter unklar. Das spanische Fremdenverkehrsamt in Deutschland teilte am Freitag mit, bei der Einreise sei wie im Rest des Landes zwingend ein negativer PCR-Test vorzulegen.

"Antigen- oder Schnelltests werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht akzeptiert", hieß in einer Mitteilung für ganz Spanien. Die Corona-Informationsstelle der Regionalregierung auf den Kanaren sagte der Deutschen Presse-Agentur jedoch, es sei weiterhin möglich, auch mit den schnelleren und billigeren Corona-Schnelltests einzureisen.

Für die Tourismusbranche der Inseln wäre der Verzicht auf Schnelltests ein Rückschlag. Aber nicht der einzige: Großbritannien strich die Inseln als letzte Region Spaniens von der Liste der Gegenden, aus denen Reiserückkehrer nicht in Quarantäne mussten.

Der Wert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen liegt inzwischen wieder leicht über der Grenze von 50. Ab diesem Wert geht auch Deutschland in der Regel davon aus, dass eine Region als Risikogebiet einzustufen ist und eine Reisewarnung ausgesprochen wird. Allerdings sind die Infektionszahlen in Deutschland und Großbritannien derzeit viel höher als auf den Kanaren. Dort treibt vor allem das Infektionsgeschehen auf Teneriffa den Wert nach oben.

Die Schnelltests kosten in Deutschland um die 45 Euro, Ergebnisse liegen in etwa einer halben Stunde vor. Sie sind damit wesentlich billiger und schneller als die PCR-Tests. Diese kosten für Selbstzahler bis zu 200 Euro, auf das Ergebnis muss man teils bis zu drei Tage warten. Neben den höheren Kosten war vor allem die längere Wartezeit ein Hindernis bei Reisen auf die Kanaren: Denn die Testergebnisse dürfen nicht älter als 72 Stunden sein.

© dpa-infocom, dpa:201210-99-645202/3

Amtsblatt der Kanaren mit Link zum Einreise-Dekret, Spanisch

Amtsblatt der spanischen Zentralregierung mit Einreisereglung für ganz Spanien

"Diario de Canarias"

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