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Profiltiefe bis Schneeketten Winterreifen-Regeln im Ausland kennen

Auf schneeglatten Straßen sind Winterreifen unverzichtbar - und manchmal geht sogar ohne Schneeketten nichts. Das gilt besonders in den Alpen. Die Vorschriften sind aber von Land zu Land verschieden.

31.10.2018, 16:25
Vor dem Winterurlaub, sollten sich Reisende über die Bestimmungen zu Winterreifen im Ausland informieren. Foto: Ina Fassbender
Vor dem Winterurlaub, sollten sich Reisende über die Bestimmungen zu Winterreifen im Ausland informieren. Foto: Ina Fassbender dpa-tmn

München (dpa/tmn) - Dass die Autofahrt in die Skiferien mit Winterreifen absolviert wird, dürfte für die meisten Urlauber selbstverständlich sein. Allerdings sollten sich Reisende vorher auch näher mit den einzelnen Regeln in den Reiseländern auseinandersetzen.

Österreich: Hier gilt zum Beispiel nicht nur eine situative Winterreifenpflicht von November bis Mitte April, es gibt auch Vorgaben für die Profiltiefe: 4 Millimeter bei Radial- und 5 Millimeter bei Diagonalreifen müssen es mindestens sein. Winterurlauber sollten also nicht mit abgefahrenen Pneus fahren.

Deutschland: Für Reifen sind hier gesetzlich zwar nur 1,6 Millimeter vorgeschrieben, doch Fachleute empfehlen mehr. Bei Winterreifen rät der ADAC zu mindestens 4 Millimetern. Bei Schnee- und Reifglätte, Eis und Schneematsch sind Winterreifen am Fahrzeug vorgeschrieben. Zu beachten ist: Reifen mit M+S-Kennzeichnung (für Matsch und Schnee) reichen nur, wenn sie vor 2018 produziert worden. Seit dem 1. Januar 2018 hergestellte Reifen gelten laut ADAC nur mit dem Alpine-Symbol als wintertauglich - dies ist ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke.

Frankreich: In den französischen Hochlagen müssen Urlauber eventuell Schneeketten aufziehen. Dies kann durch Schilder vorgeschrieben werden, erklärt das Zentrum für europäischen Verbraucherschutz. Genügen anstelle der Schneeketten auch Winterreifen, steht auf diesen Schildern folgender Zusatz: "Pneus neige admis" oder "Pneus hiver admis". Eine generelle Winterreifenpflicht gilt in Frankreich nicht.

Schweiz: In der Eidgenossenschaft gibt es keine explizite Vorschrift. Wer allerdings auf schneeglatter Straße mit Sommerreifen nicht weiter kommt und den Verkehr behindert, dem droht ein Bußgeld.

Italien: Winterreifen oder Schneeketten können nach Angaben der Verbraucherschützer bei entsprechender Witterung durch Verkehrszeichen vorgeschrieben sein, auf denen der Hinweis "obligo di pneumatici invernali o catene a bordo", steht. Winterreifenpflicht gilt von Mitte Oktober bis Mitte April im Aosta-Tal. Wichtig für Reisende auf dem Brenner: Auf dieser wichtigen Autobahnverbindung in Südtirol besteht von Mitte November bis Mitte April eine sogenannte Winterausrüstungspflicht. Die wird etwa durch Winterreifen erfüllt.

Zu den aktuellen Regelungen bieten die Verbraucherschützer im Internet für viele europäische Länder eine Übersicht unter der Adresse: www.evz.de/de/verbraucherthemen/auto/fahren/winterreifen. Auch der ADAC stellt online ausführliche Informationen bereit.

Übersicht des ADAC

EVZ-Übersicht zu Winterreifenregelung in Europa