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Sozialeinrichtungen 120 Anträge auf Tempo-30-Zonen

Eine neue Regelung, vor sozialen Einrichtungen Tempo-30-Zonen einzurichten, ist in Sachsen-Anhalts Städten und Gemeinden sehr beliebt.

30.12.2017, 10:45

Halle (dpa) l Viele Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt wollen vor sozialen Einrichtungen mehr Tempo-30-Zonen einrichten. Nach Angaben des Landesverwaltungsamtes stellten sie bisher 123 entsprechende Anträge. Davon wurden 30 genehmigt, 93 Anträge sind in Bearbeitung, wie Präsident Thomas Pleye in Halle sagte. Mitte November hatte die Behörde mit 61 Anträgen erst halb so viele auf dem Tisch.

Hintergrund der Antragsflut sind neue Regelungen. Sie ermöglichen es Kommunen, die Tempobegrenzung vor Kindertagesstätten, Schulen und Horten, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern für mehr Sicherheit vorbeugend zu beantragen.

Bereits genehmigt wurden Tempo 30-Strecken etwa in Roßla (Landkreis Mansfeld-Südharz) für ein Alten- und Pflegeheim, im Harzort Reddeber für eine Kita, in Havelberg (Landkreis Stendal) für ein Seniorenzentrum und im Salzlandkreis für einen Kindergarten in Aderstedt.

Für einen Antrag auf Tempo 30 sei der Nachweis einer Häufung von Unfällen in diesem Bereich nicht mehr erforderlich, so Pleye. Zudem könnten auch Bürger eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde vor sozialen Einrichtungen beantragen, zum Beispiel Elternvertreter. Gleichwohl werde unverändert jeder Einzelfall geprüft. Dabei geht es um die Frage, ob das Tempolimit tatsächlich einen deutlichen Sicherheitsgewinn zur Folge hat oder ob es nicht vielmehr zu einer ungewollten Verlagerung des Verkehrs führt – etwa durch Wohngebiete.

Die Verkehrsminister der Länder hatten sich 2016 auf eine entsprechende Änderung für Tempo 30 in der Straßenverkehrsordnung geeinigt. Im Oktober 2017 hatte das Verkehrsministerium den nötigen Erlass herausgegeben, damit die Anträge in Sachsen-Anhalt auch bearbeitet und umgesetzt werden können.