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Unfallkreuze Sachsen-Anhalt duldet Mahnmale

An vielen Straßen Sachsen-Anhalts stehen Kreuze, die an tödlich Verunglückte erinnern. Die Behörden dulden die privaten Initiativen meist.

04.10.2015, 07:09

Magdeburg (dpa) l Das Land Sachsen-Anhalt duldet das Aufstellen von Mahnmalen am Straßenrand für tödlich Verunglückte – allerdings dürfen sie den Verkehr nicht gefährden. "Gesetzliche Regelungen für dieses Phänomen existieren nicht", sagte Peter Mennicke, Sprecher des Verkehrsministeriums, auf Anfrage. Im ersten Halbjahr 2015 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 75 Menschen im Straßenverkehr Sachsen-Anhalt ums Leben gekommen, das sind acht Prozent mehr als im Vorjahr.

An vielen Straßen stehen Kreuze, die von Angehörigen teils mit Blumen geschmückt werden und an die Opfer erinnern sollen. "Es gilt der Grundsatz, dass Unfallkreuze aus Gründen der Pietät geduldet werden sollen", sagte Mennicke. Allerdings habe die Verkehrssicherheit Vorrang. Mahnmale, die in die Fahrbahn hineinragen würden ebenso wenig geduldet wie feste Gedenksteine. Auch Blinklichter seien problematisch.

Die Gestaltung der Erinnerungsstätten sei aber so individuell, dass letztendlich immer eine Einzelfallentscheidung notwendig sei. Die Zahl der im Land aufgestellten Kreuze ist dem Ministerium nicht bekannt – dazu gibt es dort keine Statistik.