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Prozess Haftstrafe für Sex-Täter

Das Magdeburger Landgericht hat nach dem Überfall auf eine 49-jährige Frau den 30-jährigen Angeklagten schuldig gesprochen.

Von Matthias Fricke 19.10.2015, 14:44

Magdeburg l Nach dem Überfall auf eine 49-jährige Frau in Magdeburg am 8. März dieses Jahres ist am Montag der 30-jährige Angreifer wegen versuchter sexueller Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Er soll für drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Zudem muss er dem Opfer 5000 Euro Schadensersatz zahlen. 2000 Euro hatte der bei einer Zeitarbeitsfirma tätige Mann bereits während des Prozesses überwiesen. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelgt werden. Die Vorsitzende Richterin Claudia Methling machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass nicht nur das Opfer Glück hatte, dass vier Jugendliche die Tat bemerkten und rechtzeitig einschreiten konnten. Sie zerrten den Angeklagten von der Frau weg und hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. Dadurch sei auch das Strafmaß verhältnismäßig niedrig, denn das Gericht konnte nur die bis dahin stattgefundene Tat bewerten. 

 

So wurde aus der am Anfang versuchten Vergewaltigung eine versuchte sexuelle Nötigung. Zwar wollte der Angeklagte den Hosenknopf der Frau öffnen, was aber am Ende aufgrund der Gegenwehr der Frau nicht gelang. Sie erlitt aber eine Kopfplatzwunde und Blutergüsse sowie Kratzwunden am gesamten Körper.

Richterin Methling: "Die körperlichen Wunden sind inzwischen verheilt, die psychischen aber nicht." Die Frau kämpft immer noch mit den Folgen des Übergriffs. Sie ist wegen Angszuständen und Albträumen in Behandlung. Das Opfer zeigte sich am Ende der Verhandlung  erleichtert: "Zum Glück ist das endlich vorbei."

Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss der verurteilte Magdeburger auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft seine Haft antreten. Bis dahin bleibt er auf freiem Fuß.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebeklage hatten vier Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger forderte nur ein Jahr Haft, die auf Bewährung auszusetzen ist. Er sah im Gegensatz zum Gericht keine sexuelle Motivation.