1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Kita-Gesetz in Teilen verfassungswidrig

Kifög Kita-Gesetz in Teilen verfassungswidrig

Das Landesverfassungsgericht hat entschieden: Das Land muss beim Kinderförderungsgesetz nachbessern.

20.10.2015, 11:59

Dessau l Das Landesverfassungsgericht hat das umstrittene Kinderförderungsgesetz (Kifög) am Dienstag als überwiegend verfassungsgemäß bestätigt. Die Übertragung der Aufgabe von den Gemeinden auf die Landkreise (eine sogenannte „Hochzonung") stellt keinen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. 63 Städte und Gemeinden hatten unter anderem deshalb gegen das Gesetz geklagt, weil sie durch die Gesetzesänderung des Kifög im Jahr 2013 ihr Recht auf Selbstverwaltung „massiv verletzt" sahen. Die Aufgabe wird bei den Landkreisen bleiben.

In einem anderen Punkt erzielten die Gemeinden jedoch einen Erfolg: Paragraf 12b des Kifög haben die Richter beanstandet. Das Land muss die Finanzierung der Kita-Plätze bis zum 31. Dezember 2017 reformieren.

Seit 2013 gibt es eine neue Finanzierungsstruktur: Das Land und die Landkreise reichen eine Pauschale an die Gemeinden aus, die Restkosten des Kita-Platzes teilen sich die Gemeinden und die Eltern – wobei Letztere mit maximal 50 Prozent zur Kasse gebeten dürfen. Das Land hatte die 50-Prozent-Regel zum Schutz der Eltern eingeführt, um diese vor hohen Beiträgen für einen Kita-Platz zu schützen.

Die Verfassungsrichter halten diese jedoch für unvereinbar mit der Landesverfassung. Denn: Die Regelung könnte zu einer drastischen Mehrbelastung für Städte und Gemeinden führen. Sie müssen vom Land einerseits verordnete Qualitätsstandards, zum Beispiel ein neues Bildungsprogramm, umsetzen – hätten aber andererseits keine Möglichkeit, die dafür steigenden Kosten auszugleichen.

Welche Folgen diese Entscheidung hat, ist noch unklar. Denkbar sind mehrere Szenarien: Die 50-Prozent-Regel könnte gekippt werden – dann würden auf Eltern in finanzschwachen Gemeinden höhere Beiträge für Kita-Plätze zukommen. Vorstellbar ist jedoch auch, dass das Land noch mehr Geld für die Kinderbetreuung ausgibt. In diesem Jahr sind im Haushalt 252 Millionen Euro veranschlagt.