1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Entscheidung über Klage des Rechnungshofs

Finanzprüfung Entscheidung über Klage des Rechnungshofs

Darf das Sozialministerium Sachsen-Anhalt dem Rechnungshof Einsicht in Unterlagen verwehren? Ein Fall für das Verfassungsgericht.

22.11.2015, 10:20

Dessau-Roßlau (dpa) l Ist der Landesrechnungshof zu Unrecht an Prüfungen gehindert worden? Ein Streit der Rechnungsprüfer mit der sachsen-anhaltischen Landesregierung beschäftigt das Landesverfassungsgericht. An diesem Montag wollen die Richter ihre Entscheidung verkünden.

Die Prüfer hatten sich 2013 die Verwendung von Fördermitteln für Krankenhäuser aus den Jahren 1995 bis 2012 genauer anschauen wollen. Das kündigten sie dem Sozialministerium an. Dieses verweigerte jedoch den Blick in die Unterlagen. Der Rechnungshof sah seine Prüfrechte beschnitten und reichte Verfassungsklage ein.

Die Klage richtet sich nicht nur gegen das Ministerium, sondern auch gegen Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Dieser habe den Landesrechnungshof so zu unterstützen, dass er seinem Prüfauftrag nachkommen könne, argumentiert der Rechnungshof. Die Gegenseite – also die Regierung – sieht die Klage als unbegründet an.

Hintergrund ist ein gesondertes Krankenhausinvestitionsprogramm für die östlichen Bundesländer. Es sieht Patientenbeiträge vor – zwischen 1995 und 2014 sollen Mittel in Höhe von 550 Millionen Euro auf ein Sonderkonto außerhalb des Landeshaushalts geflossen sein. Über die Verwendung dieser Mittel entschied eine Kommission von Land, Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen. Es handele sich um einen privatrechtlichen Raum, in dem der Rechnungshof nicht prüfen könne, argumentiert das Sozialministerium.

Aber auch etwas anderes könnte eine entscheidende Rolle spielen: Die Regierung führt an, dass der Organstreitantrag nicht rechtzeitig gestellt worden sei. Die Frist von einem halben Jahr sei nicht eingehalten worden. Wenn das Verfassungsgericht das auch so sehen würde, müsste es sich gar nicht mit der Sache selbst befassen. Gerichtspräsident Winfried Schubert hatte schon in der Verhandlung am 20. Oktober deutlich gemacht, dass er an der Zulässigkeit der Klage zweifelt.