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Prüfer vs. Regierung Streit geht weiter

Das Landesverfassungsgericht hält sich für die falsche Adresse in einem Rechtsstreit zwischen Rechnungshof und Regierung.

Von Michael Bock 24.11.2015, 00:01

Magdeburg l Meinungsverschiedenheiten darüber, was und in welchem Umfang geprüft werden dürfe, müssten vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen werden, beschloss das Verfassungsgericht (Dessau-Roßlau) am Montag. Es handele sich nicht um verfassungsrechtliche Streitigkeiten. Damit wird der juristische Streit vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg fortgeführt. Rechnungshofpräsident Kay Barthel (CDU) sagte am Montag: „An der Klage führte kein Weg vorbei. Das ist der Rechnungshof den Steuerzahlern schuldig. Sachsen-Anhalt ist nach wie vor das einzige Bundesland mit einem derart prüfungsfreien Raum im Bereich der öffentlichen Krankenhaus-Investitionen.“

Der Rechnungshof hatte vor gut zwei Jahren erstmals in seiner Geschichte gegen die Regierung geklagt. Die unabhängige Kontrollbehörde kritisiert, dass ihr Prüfrechte verweigert werden. Der Streit dreht sich um Fördergeld von rund 550 Millionen Euro für die Krankenhäuser im Land. Der Rechnungshof bemängelt, dass ihm die Regierung untersagt, die Akten zu prüfen.

Hintergrund: Von 1995 bis 2014 standen insgesamt 1,53 Milliarden Euro für Investitionen in die Krankenhäuser im Land zur Verfügung. Die Fördermittel kamen aus drei Quellen. Zum einen waren es Gelder vom Land und von den Kommunen, dann Kreditprogramme und schließlich Patienten-Beiträge.

Dem Rechnungshof geht es um Letzteres. Kniffelig an der Sache ist, dass es für die 550 Millionen Euro aus Patienten-Beiträgen eine Sonderregelung gibt. Dieses Geld wird seit 1995 von einer Kommission aus Land, Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen verwaltet – auf einem Sonderkonto außerhalb des Landeshaushalts. Damit, so die überwiegende Auffassung in der Kommission, müsse man die Bücher nicht für den Rechnungshof öffnen.

Der damalige Rechnungshofpräsident Ralf Seibicke sagte im Oktober 2013, somit sei es nur „stark eingeschränkt“ möglich, die Krankenhausförderung zu bewerten: „Das hat auch für den Landtag als Haushaltsgesetzgeber einen erheblichen Transparenz- und Kontrollverlust zur Folge.“ Seibicke argumentierte, dass die Patienten-Beiträge Bestandteil der öffentlichen Krankenhausförderung und somit auch zu prüfen seien.

Fachlich zuständig ist das Sozialministerium. Dessen Sprecher Holger Paech sagte am Montag: „Wir fühlen uns bestätigt, dass unser Vorgehen verfassungsrechtlich nicht angreifbar ist. Wir bleiben bei der Auffassung, dass es sich bei den Krankenhaus-Benutzerbeiträgen nicht um Steuergelder und damit auch nicht um Landeshaushaltsgeld handelt. Wir sehen daher keine Prüfrechte des Landesrechnungshofes. Insoweit sehen wir einer möglichen verwaltungsrechtlichen Überprüfung gelassen entgegen.“

Die Klage richtet sich nicht nur gegen das von SPD-Minister Norbert Bischoff geführte Sozialministerium, sondern auch gegen Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Dieser habe den Rechnungshof so zu unterstützen, dass er seinem Prüfauftrag nachkommen könne, argumentiert die Kontrollbehörde. Die Verfassungsrichter sagten jetzt, der Rechnungshof könne beim Ministerpräsidenten keinen Anspruch darauf erheben, dass dieser die Prüfbegehren gegenüber den Ministerien durchsetze.

Regierungssprecher Matthias Schuppe sagte am Montag: „Damit ist unsere Rechtsauffassung bestätigt worden.“ Es gehe um eine Rechtsfrage, die klar dem Ressortprinzip unterworfen sei und die der Regierungschef nicht per politischer Weisung aushebeln könne.