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Plan Feuerschutzsteuer für Gemeinden

Innenminister Stahlknecht will den Kommunen helfen.

Von Michael Bock 23.12.2015, 00:01

Magdeburg l Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) will sich dafür einsetzen, dass die Feuerschutzsteuer wieder komplett an die Gemeinden ausgezahlt wird. Voraussetzung sei, dass das Geld dort zweckgebunden für den vorbeugenden Brandschutz verwendet werde, sagte der Minister in einem Volksstimme-Gespräch. Bei Koalitionsverhandlungen nach der Landtagswahl im März 2016 werde er darauf dringen, betonte Stahlknecht.

Derzeit behält das Land den weitaus größten Teil der Feuerschutzsteuer ein. Im vorigen Jahr erbrachte diese Steuer Einnahmen in Höhe von elf Millionen Euro. Die Feuerschutzsteuer wird bei Feuerversicherungen fällig. Außerdem können Versicherungen auf Wohngebäude oder den Hausrat feuerschutzsteuerpflichtig sein, sofern sie teilweise Feuergefahren abdecken.

Stahlknecht sagte, dass die Feuerschutzsteuer bis zum Jahr 2008 schon einmal in voller Höhe an die Gemeinden geflossen sei. Auf Betreiben des damaligen Innenstaatssekretärs Rüdiger Erben (SPD) habe danach das Land den größten Teil des Geldes einbehalten. Erben signalisierte im Volksstimme-Gespräch grundsätzlich Zustimmung für den Stahlknecht-Vorschlag. Zugleich erklärte er: „Dass ihm das gerade jetzt einfällt, finde ich schon erstaunlich.“

Stahlknecht betonte indes, dass für die Feuerwehren in Sachsen-Anhalt ein immenser Investitionsbedarf bestehe. Die zwei Millionen Euro Feuerwehr-Fördermittel, die der Landtag jährlich bewillige, würden nicht ausreichen, um diesen Bedarf abzudecken: „Das ist offensichtlich.“

Der Innenminister regt für die nächsten fünf Jahre ein Förderprogramm des Landes von bis zu 30 Millionen Euro an. Die Kommunen müssten einen Eigenanteil von 50 Prozent erbringen, so dass insgesamt ein Investitionsvolumen von bis zu 60 Millionen Euro erzeugt werden könne.

Innenminister Stahlknecht sagte, er habe bereits mit der Investitionsbank Gespräche aufgenommen. Ein Ziel sei es, den Kommunen zinsgünstige Kredite für den aufzubringenden Eigenanteil zu ermöglichen.