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Abwasser-Beiträge Land will Abwasser-Urteil nicht folgen

Hausbesitzer in Sachsen-Anhalt müssen umstrittene Kostenbescheide der Abwasserverbände wohl begleichen.

08.01.2016, 23:01

Magdeburg l Die Hoffnung, dass Tausende Haus- und Grundstücksbesitzer in Sachsen-Anhalt um umstrittene Beiträge für das Kanalnetz herumkommen, schwindet. Innen-Staatssekretär Ulf Gundlach (CDU) sagte der Volksstimme nach einer rechtlichen Prüfung: „Unsere Regelung hat Bestand. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen im Land Brandenburg hat keine Auswirkungen für Sachsen-Anhalt.“

Im Dezember hatte das Verfassungsgericht im Fall zweier Grundstückseigentümer aus Cottbus klargestellt, dass diese nicht rückwirkend für Abwasseranschlüsse aus DDR-Zeiten zur Kasse gebeten werden dürfen. Laut Gundlach hätten die Richter dabei ein „spezifisches Problem“ bemängelt. In Sachsen-Anhalt sei die Rechtslage eine andere, so Gundlach.

Intern rechnet man im Innenministerium jedoch damit, dass auch das Kommunale Abgabengesetz Sachsen-Anhalts vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden wird. Seit dem 1. Januar gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist für Kanalbau-Beiträge. Den Gemeinden räumte der Landtag bis zum 31. Dezember 2015 jedoch eine Frist ein, noch alte Rechnungen zu verschicken. Allein in der Region Wolmirstedt erhielten 18 000 Haushalte Kostenbescheide. Viele Familien sollen zwischen 2000 und 10 000 Euro zahlen. Gundlach sagte: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass unsere Regelung einer gerichtlichen Prüfung standhält.“

In Wolmirstedt formiert sich Protest. Eine Bürger- initiative plant eine Petition an den Landtag und eine Kundgebung vor dem Gebäude des Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverbandes.