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Untersuchungsbericht IBG-Manager lief außer Kontrolle

Der Chef der landeseigenen Beteiligungsgesellschaft IBG, Dinnies von der Osten, konnte sich jahrelang ungestört bereichern.

Von Hagen Eichler 13.01.2016, 00:01

Magdeburg l Mehr als zwei Jahre lang hat ein Untersuchungsausschuss untersucht, was falsch lief bei Sachsen-Anhalts Investitions- und Beteiligungsgesellschaft (IBG). Anlass waren Medienberichte, wonach IBG-Chef Dinnies von der Osten geheime Geschäfte mit eben jenen Firmen machte, die er mit Steuermitteln unterstützte. Auch ging auffällig viel Geld an ein Firmengeflecht um den einstigen SPD-Politiker Klaas Hübner, einen Freund von Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD).

Nach 24 Sitzungen, davon 19 mit Zeugenvernehmungen, und Tausenden von Aktenblättern zieht der Untersuchungsausschuss heute Bilanz. Der Entwurf des Berichts liegt der Volksstimme vor – er zeigt, dass die IBG zahlreiche Vorgaben missachtete und Beteiligungen regelwidrig vergab. Möglich machten das fehlende Kontrollen durch das Wirtschafts- und das Finanzministerium. IBG-Chef Dinnies von der Osten konnte offenbar schalten und walten, wie er wollte. Insbesondere verzichtete das Land darauf, seinem Angestellten lukrative Nebengeschäfte zu untersagen.

Ein dichtes Geflecht persönlicher Beziehungen habe von der Osten begünstigt, heißt es im Textentwurf. Eine Weisung aus der Politik, bestimmte Firmen zu bevorzugen, konnte der Ausschuss indes nicht nachweisen. Die Regierungsfraktionen betonen daher, etliche Vorwürfe der Opposition hätten sich erledigt. „Vieles von dem einstigen Empörungspotential ist weg“, sagt der CDU-Abgeordnete Jürgen Leimbach.

239 Seiten stark ist  der Entwurf des Abschlussberichtes, der heute im IBG-Untersuchungsausschuss zur Abstimmung steht. Der Abschnitt mit den Bewertungen stammt aus der Feder des Ausschussvorsitzenden Guido Henke (Linke) – die Regierungsfraktionen haben bereits Änderungswünsche angekündigt. Doch bereits die Darstellung der Tatsachen belegt zahlreiche Fehlentwicklungen:

Privatgeschäfte des IBG-Chefs: IBG-Geschäftsführer Dinnies von der Osten machte privat und heimlich Geschäfte mit Firmen, denen er im Auftrag des Landes Beteiligungsmittel verschaffte. Möglich wurde das, weil das Land darauf verzichtete, eine solche Verquickung von Interessen auszuschließen. Die „handelnden Personen des Gesellschafters"  – gemeint ist das Finanzministerium – hätten von der Osten durch eine Klausel im Arbeitsvertrag erlaubt, Beteiligungen an anderen Unternehmen „zustimmungsfrei zu unterhalten und einzugehen". Von der Osten nutzte das, beteiligte sich an zahlreichen Unternehmen, darunter der Solarfirma Q-Cells. Diese wuchs mit IBG-Beteiligungen und brachte beim Verkauf Millionen ein.

Dubiose IBG-Privatisierung: Auf Drängen des IBG-Geschäftsführers von der Osten entschied das Land, die IBG-Geschäfte nicht länger von einem angestellten Geschäftsführer, sondern von einer Privatfirma führen zu lassen. Mehrere Firmen bewarben sich, am Ende gewann von der Osten – unter höchst dubiosen Umständen. Bei einer Präsentation machte von der Osten den schwächsten Eindruck. Anschließend wurden jedoch die Bewertungskriterien geändert, zudem legte von der Osten ein verbessertes Preisangebot vor – offenbar hatte er einen Insidertipp erhalten. Verblüffenderweise wurden bei der Gestaltung der Verträge die Interessen des Landes von einem Berliner Rechtsanwalt vertreten, den von der Osten bereits seit mehr als 20 Jahren kannte. Mehr noch: Den Kontakt zwischen dem Land und dem Anwalt hatte ausgerechnet Thomas van Aubel vermittelt, von der Ostens Geschäftspartner und Freund.

Verschleierte Finanzhilfen: Im Mai 2012 bewilligte die IBG drei Firmen der Schlossgruppe Neugattersleben um den Ex-SPD-Politiker Klaas Hübner zusätzliches Geld in Höhe von 5,25 Millionen Euro. Vorgeblich ging es um die Wachstumsfinanzierung. Tatsächlich wurden über eine bis heute geheimnisumwitterte Firma namens K 57 Bankenforderungen zurückgekauft.

Finanzhilfen ohne Innovation: Gemäß den Beteiligungsgrundsätzen durfte die IBG nur Firmen mit neuartigen Produkten gefördert werden. Die IBG verstieß dagegen, etwa bei der Kometra GmbH.

Finanzhilfen für große Unternehmen: Obwohl die IBG ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen fördern durfte, floss viel Geld in die Schlossgruppe.

Finanzhilfen für Problem-Firmen: Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren nach den Beteiligungsgrundsätzen von Beteiligungen ausgeschlossen, erhielten aber dennoch Geld.