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Finanzprobleme AfD-Chef stand kurz vor der Beugehaft

Wegen unbezahlter Rechnungen ordnete das Amtsgericht Naumburg mehrfach die Zwangsvollstreckung an.

Von Hagen Eichler 27.01.2016, 00:01

Naumburg l AfD-Spitzenkandidat André Poggenburg gerät wegen seines Finanzgebarens unter Druck. Der 40-Jährige ist nur knapp der Beugehaft entgangen. Das belegt ein am 2. November 2015 ausgestellter Haftbefehl, der der Volksstimme vorliegt. Über ihn hatte zuvor die Mitteldeutsche Zeitung berichtet.

Ausgangspunkt war eine unbeglichene Forderung. Über Monate hinweg hatte der AfD-Chef Zahlungsaufforderungen ignoriert. Der Gläubiger erwirkte daraufhin die Zwangsvollstreckung. Weil Poggenburg schließlich auch den Termin zur Offenlegung seines Vermögens versäumte, erließ das Amtsgericht Naumburg den Haftbefehl. Dieser ist das letzte Mittel, um einen Schuldner zur Kooperation zu zwingen.

Doch das war nicht der einzige Fall: Am Dienstagabend räumte die AfD ein, dass es gegen ihren Vorsitzenden mehrere Haftbefehle zur Erzwingung einer Vermögensauskunft gegeben habe. Ursache waren offene Forderungen. „Dabei handelt es sich um Beträge bis etwa 3000 Euro", heißt es in einer Pressemitteilung. Für Nachfragen war Poggenburg  nicht erreichbar.

Als Grund für die Zahlungsversäumnisse verweist die AfD auf Poggenburgs Doppelbelastung als Selbstständiger und Partei-Funktionär. Zudem sei auf dessen Hof mehrfach der Briefkasten geplündert worden. Dabei sei „wichtige Briefpost abhanden" gekommen.

Allerdings wirft die Erklärung neue Fragen auf. Poggenburg betreibt einen Autokühler-Fachbetrieb auf Gut Nöbeditz im Burgenlandkreis. Dieses Unternehmen, teilt die AfD nun mit, habe die Auftragsannahme zum Jahresbeginn eingestellt – es ist also stillgelegt. Eine „Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Dienstleistung sei nach mehreren Sabotagen direkt in der heißen Wahlkampfzeit unmöglich", heißt es.

In einem Gespräch mit der Volksstimme am 7. Januar war davon allerdings nicht die Rede. Da präsentierte sich Poggenburg als erfolgreicher Unternehmer, der "drei bis fünf" Teilzeitkräfte beschäftige. Die Auftragslage sei gut, bekräftigte er damals – kein Wort vom eingestellten Geschäftsbetrieb.

Der Direktor des Naumburger Amtsgerichts, Andreas Sander, will sich zu dem Fall nicht äußern. Generell sei der Haftbefehl ein wirksames Mittel, um säumige Zahler zu beeindrucken. „Wenn ein Schuldner den sieht, wird ihm oft warm ums Herz und er öffnet sein Portemonnaie", sagte Sander.

Dass ein Zahlungspflichtiger aus Versehen zu einem Haftbefehl kommt, wird von Kennern des Verfahrens bezweifelt. „Kein Schuldner muss es soweit kommen lassen", urteilt Roland Höhne vom Verband der Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt. Es gebe jederzeit die Möglichkeit, sich mit dem Gläubiger zu einigen, etwa auf eine Ratenzahlung. „Gerade als Unternehmer muss man solche Dinge im Griff haben."