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Urteil Sechs Jahre Haft für Messerstecher

Nach dem blutigen Ende einer Silvesterfeier hat das Landgericht Magdeburg einen 34-Jährigen wegen versuchten Totschlags verurteilt.

Von Matthias Fricke 14.04.2016, 01:01

Magdeburg l Ein 34-jähriger Magdeburger ist am Mittwoch vom Magdeburger Landgericht nach einer lebensgefährlichen Messerattacke auf eine Frau bei einer Silvesterfeier zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßregelvollzug Uchtspringe angeordnet. Dort soll sich der geistig-behinderte Mann einer Therapie unterziehen.

Das Gericht sieht den versuchten Totschlag als erwiesen an. Christoph K. hat demnach am Neujahrsmorgen nach einem Streit mit dem 27-jährigen Opfer in der Küche einer Wohnung im Magdeburger Stadtteil Stadtfeld nach dem Messer gegriffen. Er stach auf die junge Frau mehrfach ein. Dabei brach die etwa 20 Zentimeter lange Klinge ab, woraufhin sich der Angeklagte ein neues Messer aus dem Messerblock griff. Damit traktierte Christoph K. das Opfer weiter.

Nur weil andere Partygäste auf den Lärm in der Küche aufmerksam wurden, konnte das Schlimmste verhindert werden. Sie zerrten den Messerstecher vom Opfer weg und alarmierten den Notarzt. Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg sagte in der Urteilsbegründung, dass die Tat "kurz vor der Vollendung" stand.

Es war reiner Zufall, dass das Opfer überlebte. Nur durch eine Notoperation gelang es, die Frau zu retten. Sie kämpft noch immer mit den psychischen Folgen. Als Motiv sahen die Richter den Frust des Angeklagten darüber an, dass er die Party verlassen sollte und von der Frau seit Jahren mehrfach abgelehnt wurde. Sie lebt in einer lesbischen Beziehung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.