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Koalitionsvertrag Mehr Lehrer und Polizei

Der Entwurf eines Koalitionsvertrages für eine CDU-SPD-Grüne-Allianz in Sachsen-Anhalt liegt vor. Was steht im Papier?

17.04.2016, 23:01

Magdeburg l Der Vertragsentwurf umfasst 113 Seiten. Darauf sind die Schwerpunkte für die nächste Legislaturperiode (bis 2021) festgelegt. Beispiele:

Die Polizei soll bis zum Jahr 2020 eine Sollstärke von 6400 Vollzugsbeamten erreichen – derzeit sind es knapp unter 6000. In diesem Jahr wird der Einstellungkorridor auf 350 erhöht. 2017 sollen 700 Polizeianwärter eingestellt werden. Langfristig sind 7000 Polizeivollzugsbeamte geplant. Vorgesehen ist eine weitere Einsatzhundertschaft der Polizei mit Sitz in Halle.

Die Landespolizei soll – befristet bis zum 31. Dezember 2018 – durch eine Wachpolizei verstärkt werden, die ausschließlich der Verkehrsüberwachung und Begleitung von Schwertransporten dient.

Bis 2020 wird die Schaffung eines zentralen Polizeiverwaltungsamtes mit Sitz in Magdeburg und von vier gleichgeordneten Polizeiinspektionen vereinbart.

Für den Brand- und Katas-trophenschutz werden über einen Zeitraum von sechs Jahren insgesamt 100 Millionen Euro extra bereitgestellt. Die Altersgrenze für den aktiven Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr wird auf 67 Jahre angehoben.

Die Verfahrenszeiten bei den Gerichten sollen verkürzt werden. Die Personalausstattung wird überprüft. Es wird ein Opferhilfefonds gegründet, um Opfern schnell und unbürokratisch zu helfen.

Zur Beseitigung von Personalengpässen werden bis zu 100 Beamte zusätzlich im Allgemeinen Vollzugsdienst eingesetzt. Es soll keine Privatisierung von Justizaufgaben geben, weder im baulichen Bereich noch im Vollzug. Die teilprivatisierten Dienstleistungen in der Justizvollzugsanstalt Burg werden wieder in staatliche Hände zurückgeführt.

Bis zum Ende der Legislatur wird der Frauenanteil von 50 Prozent in den Leitungsfunktionen der öffentlichen Verwaltung (inklusive Schulen) und an allen Hochschulen angestrebt.

Das Frauenfördergesetz soll zu einem Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer weiterentwickelt werden. Rechte der Gleichstellungsbeauftragten sollen gestärkt werden, insbesondere durch ein Klagerecht bei Verletzung ihrer Rechte.

Die Verhandlungspartner halten daran fest, dass „Einnahmen und Ausgaben in Einklang bleiben“ und das zulässige strukturelle Defizit eingehalten wird.

Die Finanzausgleichsmasse für Kommunen wird von 2017 bis 2021 auf 1,628 Milliarden Euro jährlich festgeschrieben (aktuell rund 1,4 Milliarden Euro).

Das Kinderförderungsgesetz wird bis zum 31. Dezember 2017 novelliert. Es sollen alle Möglichkeiten zur Kostendämpfung für Eltern und Gemeinden genutzt werden. Es soll zunächst jedoch weder ein kostenloses Kita-Jahr (CDU-Vorschlag), noch eine Begrenzung des Kita-Beitrages bei 190 Euro (SPD), noch eine Staffelung nach Einkommen (Grüne) geben.

Die Universitätsklinika in Halle und Magdeburg sollen weiterentwickelt werden. Eine Privatisierung oder Teilprivatisierung der Unikliniken und der Salus gGmbH wird abgelehnt.

Es wird eine Unterrichtsversorgung von durchschnittlich 103 Prozent gesichert. Das bedeutet für die allgemein bildenden Schulen 14 500 Lehrerstellen (derzeit rund 14 000). In dieser Legislaturperiode sollen 3500 bis 4000 Neueinstellungen in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen erfolgen. Es sind 1800 pädagogische Mitarbeiter eingeplant.

In dünnbesiedelten Regionen wird ein sogenannter Grundschulverbund gesetzlich eingeführt, um zwei oder mehrere Grundschulen organisatorisch zusammenzufassen. An der achtjährigen gymnasialen Ausbildung wird festgehalten.

Der Kulturetat wird mit einem Prozent des Landeshaushalts, mindestens aber 100 Millionen Euro ausgestattet. Die Theater- und Orchesterförderung wird auf dem bisherigen Niveau weitergeführt.

Das Land übernimmt spätestens ab 2018 Tarifsteigerungen, die in den Hochschulen anfallen, sowie einen Inflationsausgleich. Am Verbot von Studiengebühren für das Erststudium wird festgehalten.

Übermäßige Belastungen der gewerblichen Wirtschaft beim Rundfunkbeitrag sollen abgemildert werden. Ein Katalog zur Entbürokratisierung wird erstellt. Eine Meistergründungsprämie wird eingeführt.

Haltung, Fütterung und das Management sollen im Sinne des Tierwohls und der Umweltverträglichkeit verbessert werden. Der Verkauf von Landeswald wird, mit Ausnahme von Splitterflächen, abgelehnt.

Die Nordverlängerung der A 14 wird anerkannt. Es werden „keine abweichenden bzw. weiterführenden Initiativen“ ergriffen.

Die Gelder für den Straßenbau werden um 30 Millionen Euro auf 85 Millionen Euro jährlich erhöht. Im Verkehrsministerium wird die Stelle eines Radverkehrskoordinators geschaffen. Der Ausbau der Elbe wird abgelehnt. Der Flugplatz Cochstedt erhält keine Landesgelder mehr.