Bitterfelder Beamter wollte seinem Kollegen helfen und schoss mehrmals auf den Angreifer 38-Jähriger greift Polizisten mit Machete an und wird durch Schüsse getötet
Nach den tödlichen Schüssen aus der Dienstwaffe eines Polizisten in Bitterfeld-Wolfen übernimmt nun die Polizeidirektion in Magdeburg die Ermittlungen. Ein 49-jähriger Beamter erschoss in der Nacht zum Donnerstag einen Mann, der mit einer Machete seinen Kollegen angriff.
Bitterfeld-Wolfen l Erstmals seit mindestens zehn Jahren ist gestern in Sachsen-Anhalt ein Mensch durch Schüsse aus der Dienstpistole eines Polizisten im Einsatz getötet worden.
Wie es in solchen Fällen vorgeschrieben ist, muss nun die Ermittlungen eine andere Polizeidirektion übernehmen.
In diesem Fall sind es die Magdeburger Ermittler, die folgenden Einsatz in der Nacht zum Donnerstag untersuchen sollen: Gegen 22 Uhr war eine 27-jährige Frau im Bittefelder Töpferwall mit lebensbedrohlichen Schnittverletzungen an Rücken, Bauch und Brust aufgefunden worden. Der Verdacht fiel auf den ehemaligen Freund der Frau, einen polizeibekannten 38-Jährigen. Die Beamten leiteten nach Mitternacht eine Fahndung ein.
Bekannt ist zu diesem Zeitpunkt, dass der mutmaßliche Täter einen Selbstmord angekündigt hat und mit dem Motorrad unterwegs ist. Eine Polizeistreife fand das gesuchte Motorrad vor einem Tattoo-Studio in der Innenstadt.
Der 49-jährige Polizeiobermeister und sein 59-jähriger Kollege aus dem Revierkommissariat Bitterfeld forderten Verstärkung an.
Beide standen neben dem Motorrad, als der gesuchte Mann mit einer Machete aus dem Tattoo-Studio stürzte und sofort auf den 59-jährigen Polizeihauptmeister einschlug. Was dann geschah, müssen nun die Ermittler und Oberstaatsanwalt Christian Preissner aus Dessau-Roßlau untersuchen.
Nach ersten Erkenntnissen ging der Beamte schwer verletzt zu Boden, so dass sein Kollege zur Waffe griff und mindestens zweimal auf den Angreifer schoss. Dieser sackte sofort tödlich getroffen zusammen. "Welcher Schuss tödlich war, muss noch eine Obduktion der Leiche ergeben", sagte Oberstaatsanwalt Preissner. Es müsse genau geklärt werden, ob tatsächlich eine Notwehr in dieser Situation vorlag oder andere Mittel zum Stoppen des Angriffs möglich gewesen wären.
Laut Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt dürfen Schusswaffen gegen Personen nur dann verwendet werden, wenn dies zur "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben" erforderlich ist.
Wie Polizeisprecher Ralf Moritz sagte, sei der am Kopf verletzte Polizeihauptmeister in eine Spezialklinik nach Halle gebracht worden. Er sei außer Lebensgefahr. Auch die bei dem Angriff am Abend zuvor verletzte 27-jährige Frau sei inzwischen außer Lebensgefahr. Der 49-jährige Todesschütze ist krank geschrieben und hat sich in psychologische Betreuung begeben. Er war noch in der Nacht vom Polizeiseelsorger betreut worden. Die Dienstwaffe wurde für weitere Untersuchungen sichergestellt.
Im vergangenen Jahr gab es im Land 326 Schusswaffeneinsätze, in mehr als 95 Prozent der Fälle gegen Tiere (nach Unfällen). Bundesweit wurden sechs Menschen 2011 durch Polizisten erschossen. In allen Fällen wurde Notwehr festgestellt. Seite 5