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Abwasser Das Problem mit den Gebühren

Das Landesverfassungsgericht Dessau hat geurteilt, dass 80.000 Altanschließer Sachsen-Anhalts für alte Abwasseranschlüsse zahlen müssen.

Von Annika Stock 03.03.2017, 00:01

Magdeburg l 80.000 Sachsen-Anhalter sind von den Forderungen der Abwasserzweckverbände betroffen. Sie sollen für die Modernisierung des Abwasser- und Trinkwassernetztes in den 90er Jahren nachzahlen. Vor allem Altanschließer sind davon betroffen, sie sollen nachträglich Tausende Euro bezahlen. Der Grund: Die Gemeinden und die Abwasserzweckverbände hatten jahrelang keine Rechnungen an die Hausbesitzer geschickt.

Seit 2016 gilt eine Obergrenze von zehn Jahren, denn es ist gesetzwidrig, Hauseigentümer nach Jahrzehnten, in denen die Kanalbauarbeiten stattfanden, zur Kasse zu beten. Jedoch gibt es einen Haken bei der Sache. Die Landesregierung hatte im Jahr 2015 die Abwasserzweckverbände dazu aufgefordert,  die Bescheide doch an die Altanschließer zu schicken. Die Abwasserverbände sollten vor dem Start der Verjährungsfrist die Altanschließer, die noch keinen Bescheid bekommen hatten, zur Kasse bitten. So konnten die Abwasserzweckverbände noch für längere zurückliegende Kanalbauten Rechnungen verschicken. Dieses Vorgehen war der Auslöser für den Streit um die Gebührenforderung der Abwasserzweckverbände.

Dagegen haben 50.000 Betroffene Wiederspruch eingelegt. Auch die Linke hielt dieses Vorgehen für rechtswidrig und erhob Klage am Landesverfassungsgericht Dessau. Am 24. Januar wies das Landesverfassungsgericht die Klage der Partei ab. Das Gericht stimmte dafür, dass das Vorgehen verfassungskonform sei und die Altanschließer die Gebühren doch bezahlen müssen.