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Abwasser Hausbesitzer müssen zahlen

Im Abwasser-Streit hat Sachsen-Anhalts Verfassungsgericht entschieden: Abwasser-Altanschlüsse werden von Gebühren nicht ausgenommen.

Von Jens Schmidt 24.01.2017, 17:31

Magdeburg l 80.000 Hauseigentümer und Betriebe müssen in Sachsen-Anhalt insgesamt 120 Millionen Euro Beiträge fürs Kanalnetz bezahlen, obwohl ihre Gebäude zum Teil 20 Jahre und länger angeschlossen sind. Dies ist die Konsequenz aus dem am Dienstag verkündeten Urteil des Landesverfassunggerichts Dessau.

Für die Beitragserhebung gilt in Sachsen-Anhalt seit 2016 eine Obergrenze: Kommunen müssen spätestens zehn Jahre nach Bauende Rechnungen verschicken. Jedoch wurden die Gemeinden angehalten, 2015 noch ein Jahr lang Altanschließer zu belangen, die bis dahin noch keinen Beitragsbescheid bekommen hatten. Die Linke hatte dagegen geklagt. Das Gericht entschied aber, dass diese Praxis verfassungskonform sei. Allerdings fiel das Urteil mit vier zu drei Richterstimmen äußerst knapp aus.