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Abwasserurteil Es kam schlimmer als gedacht

Hausbesitzer in Sachsen-Anhalt sind angesichts des Abwasserurteils schwer enttäuscht. Einige wenige wollen weiterklagen.

Von Jens Schmidt 25.01.2017, 00:01

Magdeburg l Dürfen Hausbesitzer auch viele Jahre nach Ende der Kanalbauarbeiten noch zur Kasse gebeten werden? Ja, sie durften. Wenigstens 2015. Ab 2016 gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist. Doch 2015 konnten die Gemeinden und ihre Verbände die 80 000 „Altfälle“ noch kassieren. Das entsprechende Gesetz, 2014 vom Landtag beschlossen, wurde vom Landesverfassungsgericht Dessau gestern für verfassungsmäßig erklärt. Dagegen geklagt hatte die Linke. „Wir sind enttäuscht, aber mehr konnten wir nicht tun“, sagte Fraktionschef Swen Knöchel.

Deprimiert sind auch Hausbesitzer. Holger Neumann, Landeschef vom Eigentümerverband Haus und Grund, meint: „Es kam noch schlimmer als gedacht.“ Er hatte gehofft, dass das Gericht wenigstens differenzieren würde zwischen verschiedenen Fallgruppen.

Von den 80 000 Betroffenen hatten 50 000 Widerspruch eingelegt. Neumann kann nun niemandem mehr raten, den langen, teuren und nervenaufreibenden Gerichtsweg zu gehen – es bliebe den allermeisten nichts anderes übrig als zu zahlen. Die Forderungen bewegen sich im Mittel zwischen 500 und 70 000 Euro.

Doch das allerletzte Wort dürfte darüber noch nicht gefallen sein. Neumanns Verband und eine Bürgerinitiative unterstützen eine Familie aus dem Süden Sachsen-Anhalts, die weitergehen werde. Erst zum Bundesverwaltungsgericht, dann zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Doch das kann einige Jahre dauern. Neumann macht sich dennoch Hoffnungen. Denn: Auch in Brandenburg hatten Hausbesitzer geklagt, auch dort hatte das dortige Landesverfassungsgericht die Kassierpraxis bestätigt – erst Karlsruhe hatte sie dann gestoppt. Heute bekommen dort Hauseigentümer 250 Millionen Euro zurück. Dass die Materie umstritten und komplex ist, zeigt das Abstimmungsverhalten der Verfassungsrichter in Dessau. Drei der sieben Richtern votierten anders: Sie wollten die besonders alten Altfälle ausnehmen und hielten es für verfassungswidrig, jene Hausbesitzer im Jahre 2015 zu belangen, deren Haus bis 1992 angeschlossen wurde.

Woher rührt der Streit? Nach der Wende wurden das Wasser- und Abwassernetz modernisiert und neue Klärwerke errichtet. An den Kosten wurden zunächst nur Eigentümer beteiligt, deren Haus neu ans Netz angeschlossen wurde. Später urteilten Gerichte, dass auch jene sich beteiligen müssen, deren Haus schon einen Anschluss hatte. Seit 2009 war das höchstrichterlich beschlossen. Wohlgemerkt: Sie sollten nicht den Kanalbau aus den 80er oder 30er Jahren bezahlen, sondern sich an den Kosten der neuen Anlagen beteiligen, da auch sie davon einen Vorteil hätten. Viele Gemeinden und Verbände zogen aber „Altanschließer“ dennoch nicht heran, um Ärger zu vermeiden oder weil schlicht keine gültigen Satzungen beschlossen wurden. 2013 aber kam Druck auf: Das Bundesverfassungsgericht urteilte für einen Fall in Bayern, dass Gemeinden nicht für ewig lang zurückliegende Bauten Hausbesitzer mit Rechnungen überraschen dürfen. Das verstoße gegen „Belastungsklarheit und Belastungsvorhersehbarkeit“. Sachsen-Anhalt beschloss daraufhin 2014 in seinem Kommunalen Abgabengesetz eine Obergrenze von zehn Jahren. Die würde aber erst ab 2016 gelten. 2015 sollten die Verbände die Altfälle noch abkassieren. Das war im Landtag umstritten, doch auf Druck der Gemeinden setzte die CDU-SPD-Regierungskoalition das so durch. Schließlich ging es um 120 Millionen Euro Einnahmen.

Diese Kassier-Übergangsfrist 2015 war der Stein des Anstoßes. Als das Bundesverfassungsgericht auch für einen Fall in Brandenburg das nachträgliche Kassieren umstieß, keimte neue Hoffnung in Sachsen-Anhalt. Einen Automatismus gibt es aber nicht: Da Abgabengesetze Ländersache sind, wirkt ein Karlsruher Urteil nicht sofort für alle. Die Linke legte nun Klage beim Landesverfassungsgericht in Dessau ein und hoffte, dass das umstrittene Gesetz gekippt würde.