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AfD klagt gegen Polizistenkennzeichnung

21.09.2018, 10:26

Magdeburg (dpa/sa) - Die AfD will die Kennzeichnungspflicht für alle Polizisten in Sachsen-Anhalt vom Landesverfassungsgericht überprüfen lassen. Die Kennzeichnung mit einer individuellen Nummer komme einer Vorverurteilung gleich und stelle Polizisten an den Pranger, sagte Fraktionschef Oliver Kirchner am Freitag in Magdeburg. Die Beamten würden unter Generalverdacht gestellt, im Dienst Straftaten zu begehen. Ein Sprecher des Landesverfassungsgerichts bestätigte den Eingang der Klage.

Die schwarz-rot-grüne Landesregierung hatte die Kennzeichnungspflicht im Sommer 2017 eingeführt. Vor allem Grüne und SPD hatten auf die Regelung gedrängt. Das sei ein wichtiger Schritt hin zur Bürgerpolizei und stärke den Rechtsstaat, sagte der Innenexperte der Grünen-Fraktion, Sebastian Striegel. Polizisten im Streifendienst oder als Kontaktbeamte tragen bereits seit einiger Zeit Namensschilder. Durch die Gesetzesänderung müssen auch Beamte in taktischen Einheiten, etwa bei Demonstrationen, Nummerncodes tragen.

Erfahrungen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass es durch die Kennzeichnung nicht verstärkt zu Anzeigen gegen Polizisten kommt. In Thüringen etwa gab es nach Angaben der Landespolizeidirektion ein Jahr nach der Einführung nur eine Beschwerde gegen einen Bereitschaftspolizisten, der über seine Nummer identifiziert wurde. Eine Kennzeichnungspflicht gibt es auch in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Die AfD moniert, dass die Regelung in Sachsen-Anhalt ausschließlich auf eine mögliche Strafverfolgung der Polizisten ziele und nicht wie in anderen Ländern der taktischen Führung der Einheiten diene. Die Regelung sei zudem überflüssig. Bislang sei es immer gelungen, Beamte nachträglich zu identifizieren, wenn es nötig war.