AfD scheitert erneut mit Eilantrag gegen Corona-Regeln
Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Die AfD-Fraktion ist zum zweiten Mal in Folge damit gescheitert, die geltenden Corona-Einschränkungen im Land per Eilantrag beim Landesverfassungsgericht zu kippen. Die Richter in Dessau-Roßlau lehnten es ab, mehrere Regeln der aktuellen Verordnung ab sofort außer Kraft zu setzen, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstagnachmittag mitteilte. Die Kläger wollen unter anderem die strengen Kontaktregeln, die verordnete Schließung von Hotels und Gaststätten, das Ausschankverbot für Alkohol in der Öffentlichkeit und den 15-Kilometer-Radius für Menschen in Corona-Hotspots kippen. Die Maßnahmen verletzten die Grundrechte und seien verfassungswidrig.
Das Landesverfassungsgericht ließ offen, ob die Argumente der AfD-Fraktion bei einer intensiven Prüfung der Klage im Hauptverfahren Erfolg haben könnte, wies den Eilantrag aber trotzdem ab. Die Nachteile für den Infektionsschutz seien höher, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Maßnahmen verfassungsmäßig sind als die negativen Folgen für die eingschränkten Rechte, wenn sich die Verordnung nach der Hauptverhandlung als verfassungswidrig herausstellen würde. Mit ähnlichen Argumenten hatte das Gericht im Dezember begründet, warum es den Eilantrag gegen die damalige Corona-Verordnung ablehnte.
Das Gericht befasst sich in den kommenden Wochen noch intensiv mit den Fragen, ob die Landesregierung die harten Beschränkungen der Grundrechte verordnen darf - und ob die Regeln verständlich genug sind. Am Dienstag gab es dazu eine mündliche Verhandlung zu den Regeln der nicht mehr gültigen 8. Verordnung. Am 9. März soll sich die zu den derzeit gültigen Maßnahmen anschließen. Ein Urteil kündigte Gerichtspräsident Lothar Franzkowiak für den 26. März an.
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Mitteilung des Landesverfassungsgericht zur Eilentscheidung 9. Eindämmungsverordnung