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AfD-Streit Niederlage für Poggenburg-Kritiker

Die Kandidatenliste der AfD in Sachsen-Anhalt zur Bundestagswahl ist gültig. Das hat das Landgericht Magdeburg entschieden.

Von Michael Bock 04.07.2017, 16:52

Magdeburg l Schon vor der Gerichtsverhandlung wurde deutlich, dass es parteiintern um viel geht. Der AfD-Landesvorstand um Chef André Poggenburg war nahezu komplett im Landgericht vertreten – ebenso die Hauptakteure der Kritiker um den Anhalt-Bitterfelder Kreischef Daniel Roi. Die Verhandlung musste kurzerhand in den größeren Saal A 23 verlegt werden.

Letztlich ging das Poggenburg-Lager als Sieger aus dem Landgericht. Die Klage sei zwar zulässig, sagte Hans-Michael Otto, der Vorsitzende Richter. Die Klägerseite habe aber nicht ausreichend Belege für mögliche Verstöße vorgelegt, um die Liste „ins Wanken zu bringen“. Wahlvorgänge von Parteien könnten vom Gericht ohnehin „nur eingeschränkt überprüft werden“, sagte er.

Volker Olenicak (Kreisverband Anhalt-Bitterfeld) wollte per einstweiliger Verfügung erreichen, dass das Gericht die Kandidatenliste für die Bundestagswahl für nichtig erklärt. Er ist der Auffassung, dass die Liste nicht ordnungsgemäß aufgestellt wurde. Dadurch sei die Zulassung der AfD in Sachsen-Anhalt für die Bundestagswahl gefährdet, hatte er vor der Gerichtsverhandlung gesagt.

In dem Streit geht es vor allem um die Veröffentlichung interner Chatprotokolle auf dem Parteitag. Olenicaks Rechtsanwälte, Christian Heit und Matthias Heit, betonten, durch das Verteilen manipulierter Protokolle seien die Wahlchancen bestimmter Kandidaten „massiv bekämpft“ worden. Das sei ein Verstoß gegen die Freiheit der Wahl. AfD-Chef André Poggenburg wies das zurück. Die Protokolle seien nicht verfälscht worden, sagte er.

Richter Otto verwies darauf, dass die Chatprotokolle beim Parteitag intensiv diskutiert worden seien. Im Wahlverfahren sei es allen unbenommen, Meinungen zu äußern, sagte er. „Das ist eine Frage der parteiinternen Auseinandersetzung.“ Olenicak reagierte enttäuscht auf den Richterspruch. Er werde sich aber auch weiter nicht verbiegen und seine Meinung sagen, betonte er. Die Fähigkeit des gesunden Streites in der AfD müsse erhalten bleiben.

Im Vorraum wartende mögliche Zeugen hörte der Vorsitzende Richter nicht an. Armin Friese etwa, Vize-Kreischef im Harz, sagte der Volksstimme, er habe aufgrund des Drucks durch die Chatprotokolle auf eine zunächst geplante Kandidatur verzichtet.

Poggenburg sagte vor Pressevertretern, das Urteil habe ihn nicht überrascht. Die AfD-Wahlversammlung sei „sehr penibel“ durchgeführt worden. Auf Ordnungsmaßnahmen gegen die beiden „Anfechter“ der Liste, Olenicak und den Wittenberger Kreischef Dirk Hoffmann, wolle er verzichten. Beide hätten jetzt aber mit einem „gewissen Ansehensverlust“ in der AfD zu kämpfen.

In einer Presseerklärung fügte Poggenburg hinzu: „Dass die Herren Olenicak und Hoffmann mit massiver Unterstützung durch Herrn Roi gegen den eigenen Landesverband klagten, ist schon beachtlich. Hier sollte die Wahl einer unerwünschten Kandidatenliste scheinbar auf Biegen und Brechen wiederholt werden, bis das Ergebnis den Betreffenden passt.“ Er bestätigte, dass die Kandidatenliste bereits vorigen Donnerstag bei der Landeswahlleiterin eingereicht worden sei.

Olenicak reagierte enttäuscht auf das Urteil. Mit Blick auf den Vorsitzenden Richter sagte er, er habe den Eindruck gehabt, „das Auto parkte draußen mit seiner Frau drin, und er hatte es eilig“. Er werde sich auch weiter nicht verbiegen und seine Meinung sagen, betonte Olenicak. Die „Fähigkeit des gesunden Streites“ in der AfD müsse erhalten bleiben.